Türen/Tore im Verlauf von Fluchtwegen
Verfasst: Fr 18.08.2006 12:13
Hallo,
ich habe eine spezielle Frage:
Es handelt sich um ein Schnellauftor (angeschlossen an die BMA, öffnet automatische bei Stromausfall) in einem Verlauf eines Fluchtweges. Das Schnellauftor befindet sich in einer Verkaufsstätte und trennt den Bereich zwischen Verkauf und Lager. So ist gewährleistet, dass Kunden keine Einsicht ins Lager haben. Hinter dem Schnellauftor befindet sich eine doppelflügelige T30 Tür(mit Magnetrückhaltesystem-gekoppelt an die BMA). Meine Frage nun- Welche Anforderungen (insbesondere gesetzliche-Baurtzulassung?) muss ein solches Schnellauftor erfüllen, wenn es sich im Verlauf eines Fluchtweges befindet? Bisher konnte weder DIBT noch untere Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende Auskunft liefern. Hersteller tun sich mit einer Antwort logischerweise auch schwer, da die Tore nicht nur in Fluchtwegen installiert werden. Die LBO sowie VkVo beschreiben diese Problem auch nicht.
Ich bin dankbar für jede Antwort
ich habe eine spezielle Frage:
Es handelt sich um ein Schnellauftor (angeschlossen an die BMA, öffnet automatische bei Stromausfall) in einem Verlauf eines Fluchtweges. Das Schnellauftor befindet sich in einer Verkaufsstätte und trennt den Bereich zwischen Verkauf und Lager. So ist gewährleistet, dass Kunden keine Einsicht ins Lager haben. Hinter dem Schnellauftor befindet sich eine doppelflügelige T30 Tür(mit Magnetrückhaltesystem-gekoppelt an die BMA). Meine Frage nun- Welche Anforderungen (insbesondere gesetzliche-Baurtzulassung?) muss ein solches Schnellauftor erfüllen, wenn es sich im Verlauf eines Fluchtweges befindet? Bisher konnte weder DIBT noch untere Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende Auskunft liefern. Hersteller tun sich mit einer Antwort logischerweise auch schwer, da die Tore nicht nur in Fluchtwegen installiert werden. Die LBO sowie VkVo beschreiben diese Problem auch nicht.
Ich bin dankbar für jede Antwort