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Laibungen in Trockenbauwänden

Verfasst: Do 17.08.2006 9:14
von d.riethmueller
Hallo Kollegen,

bei der Kontrolle von Kabelschottungen ist uns aufgefallen, dass bei einigen Schottungen durch Trockenbauwände die Laibung fehlt.
Ein Kollege meinte, dass die Vorschrift zum Einbau von Laibungen noch nicht allzulange gibt. Kann mir jemand sagen ob es stimmt und seit wann es ein Muss ist? :???:

Verfasst: Do 17.08.2006 15:02
von ppm
Hallo,

ich würde mich da garnicht auf Diskussionen einlassen, sondern wie folgt vorgehen:

0A. Muss hier überhaupt ein Schott hin (nicht jede Wand ist zu schotten)?
0B. Erfolgt die Schottung nach landessepezifischer, gültiger LAR ?

1. Neben jedem Schott muss sich ein Aufkleber befinden, auf dem u. A. das Datum der Herstellung und der Schott-Typ steht.

2. Hierzu muss es (neben der Fachbauleitererklärung desjenigen, der das Schott angebracht hat) auch eine ABZ, ein ABP geben.

3. Hierin steht dann ganz genau, wie das Schott auszuführen ist. Man muss natürlich auf das Datum der Herstellung Achtung und das zeitgleiche Dokument heranziehen (Hier helfen die Hersteller der Schottsysteme sicherlich weiter).

Bin zwar kein Kabel-Experte, hoffe aber geholfen zu haben