2. Fluchtweg während Baumaßnahmen
Verfasst: Mo 14.08.2006 18:41
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die eigentlich mehr privater Natur ist.
Ein Freund von mir wohnt in einem Mehrfamilienhaus, mittlerer Höhe, mit 6 oder 7 Stockwerken. Auf jeder Etage sind 4 Wohneinheiten untergebracht.
Seit einiger Zeit (seit Anfang März) finden an diesem Haus umfangreiche Renovierungsarbeiten statt. Dazu ist das gesamte Haus eingerüstet worden. Das Gerüst ist komplett mit Planen / Netzen verkleidet. Die Baumaßnahmen sollen noch bis Anfang Oktober andauern.
Das Haus verfügt über ein zentrales Treppenhaus (kein Sicherheitstreppenhaus) , welches auch der erste Flucht- und Rettungsweg ist. Der zweite Flucht- und Rettungsweg wird hier über die Balkone über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt.
Meine Frage ist nun, ob auf den zweiten Flucht- und Rettungsweg während der Bauarbeiten verzichtet werden kann. Eine Rettung, und insbesondere eine Flucht ist meiner Meinung nach über das Gerüst nicht möglich.
Es ist kein zentralen Niedergang, noch eine ausreichende Beleuchtung oder Kennzeichnung innerhalb des Gerüstes vorhanden.
Ist den Mietern zuzumuten, eine Flucht über das Gerüst (bei z.B. verrauchtem Treppenhaus) zu versuchen?
Wie kann die Feuerwehr zu rettende Personen hinter den blickdichten Planen / Netzen ausmachen?
Ich habe mich diesbezüglich schon mit einem SiGeKo unterhalten, der mir jedoch auch nicht weiterhelfen konnte.
Das Wohnhaus steht im Übrigen in Bayern.
Vielen Dank für Infos.
ich habe eine Frage, die eigentlich mehr privater Natur ist.
Ein Freund von mir wohnt in einem Mehrfamilienhaus, mittlerer Höhe, mit 6 oder 7 Stockwerken. Auf jeder Etage sind 4 Wohneinheiten untergebracht.
Seit einiger Zeit (seit Anfang März) finden an diesem Haus umfangreiche Renovierungsarbeiten statt. Dazu ist das gesamte Haus eingerüstet worden. Das Gerüst ist komplett mit Planen / Netzen verkleidet. Die Baumaßnahmen sollen noch bis Anfang Oktober andauern.
Das Haus verfügt über ein zentrales Treppenhaus (kein Sicherheitstreppenhaus) , welches auch der erste Flucht- und Rettungsweg ist. Der zweite Flucht- und Rettungsweg wird hier über die Balkone über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt.
Meine Frage ist nun, ob auf den zweiten Flucht- und Rettungsweg während der Bauarbeiten verzichtet werden kann. Eine Rettung, und insbesondere eine Flucht ist meiner Meinung nach über das Gerüst nicht möglich.
Es ist kein zentralen Niedergang, noch eine ausreichende Beleuchtung oder Kennzeichnung innerhalb des Gerüstes vorhanden.
Ist den Mietern zuzumuten, eine Flucht über das Gerüst (bei z.B. verrauchtem Treppenhaus) zu versuchen?
Wie kann die Feuerwehr zu rettende Personen hinter den blickdichten Planen / Netzen ausmachen?
Ich habe mich diesbezüglich schon mit einem SiGeKo unterhalten, der mir jedoch auch nicht weiterhelfen konnte.
Das Wohnhaus steht im Übrigen in Bayern.
Vielen Dank für Infos.