Ausführung eines Staffelgeschosses in F 0 ????
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
Ein Betreiber möchte sein Staffelgeschoß (6. OG) in F 0 ausführen (NRW). Allseitig springt es um 1,25 m von der Außenfasade zurück. Er begründet es mit den Anforderungen an Dächer nach BauO NRW.
Bei der Errichtung eines Satteldaches hätte er keine Anforderungen an die tragende Konstruktion des Daches, somit F 0. Baut er in sein Satteldach eine Gaube, so hat er auch hier keine Anforderungen an die Konstruktion. Baut er eine weitere Gaube, so hat er auch hier keine Anforderungen. Wenn
er nun den Rest des ursprünglichen Satteldaches als Flachdach ausführt, so hat er genau die gewünschte Konstruktion.
Kann bzw. Sollte man dieser Argumentation folgen ? Was spricht gegen diese (pfiffige) Interpretation ? M.E. ist der Brandüberschlag vom darunter liegenden Geschoss in den Bereich des Staffelgeschosses durch den Rücksprung von ca. 1,25 m ausreichend gesichert.
Bin für schnelle, kreative und hilfreiche Antworten mehr als dankbar !
Gesendet von Guido Volkmar 06.07.2001 08:49:16
Bei der Errichtung eines Satteldaches hätte er keine Anforderungen an die tragende Konstruktion des Daches, somit F 0. Baut er in sein Satteldach eine Gaube, so hat er auch hier keine Anforderungen an die Konstruktion. Baut er eine weitere Gaube, so hat er auch hier keine Anforderungen. Wenn
er nun den Rest des ursprünglichen Satteldaches als Flachdach ausführt, so hat er genau die gewünschte Konstruktion.
Kann bzw. Sollte man dieser Argumentation folgen ? Was spricht gegen diese (pfiffige) Interpretation ? M.E. ist der Brandüberschlag vom darunter liegenden Geschoss in den Bereich des Staffelgeschosses durch den Rücksprung von ca. 1,25 m ausreichend gesichert.
Bin für schnelle, kreative und hilfreiche Antworten mehr als dankbar !
Gesendet von Guido Volkmar 06.07.2001 08:49:16