Bestandsschutz bei Umbauarbeiten

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBS

Bestandsschutz bei Umbauarbeiten

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Wer kann Auskunft geben über Regelungen betreffend Bestands- schutz der Brandschutzvorkehrungen an Leitungsanlagen (Rohrleitungen Heizung und Sanitär, Lüftungskanäle, Kabel)?

Konkret handelt es sich um Umbau eines Verwaltungsgebäude in Sachsen-Anhalt, deren 1993 erstellte Lüftungsanlage die Geschossdecken ohne Brandschutzklappen durchdringt. Dies widerspricht der MLAR, es handelt sich um eine Gebäude mittlerer Höhe.

Vielen Dank für Auskunft,

Grüße vom Bodensee
Marc Bartels

Gesendet von Bartels, Marc 20.09.2001 11:47:46

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

1) In Sachsen Anhalt gilt die "Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden (RbAL)". Die MLAR gilt nicht für Lüftungsanlagen.

2) Bei Umbaumaßnahmen gibt es i. d. R. keinen Bestandschutz.

3) Bestandschutz gibt es ebenfalls nicht für Anlagen, die zu einem früheren Zeitpunkt (also auch zum Zeitpunkt des Einbaus) nicht den Regeln der Technik entsprachen. Da also 1993 augenscheinlich gegen die bestehenden Vorschriften verstoßen wurden, gibt es keinen Bestandschutz.

MfG
Alexander Vonhof
Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik

Gesendet von Alexander Vonhof 20.09.2001 15:39:42