Anforderungen an Türen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBS

Anforderungen an Türen

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Welche Anforderungen werden an Türen zwischen einem notwendigen Treppenraum und einem notwendigen Flur gestellt? Das Gebäüde hat 4 Vollgeschosse- wird als Unterkunftsgebäude/Wohnheim genutzt-
an einem Flur sind ca. 15 Wohneinheiten Das Gebäude steht in Baden-Württemberg.

Gesendet von Johannes Frank 13.11.2001 21:38:03

Berthold

Beitragvon Berthold » Di 15.07.2003 1:00

Um die Rauchdichtigkeit nach DIN 18095-3 zu gewährleisten, können auch Rauchschutzabschlüsse des Systems fiberseal eingesetzt werden. Vorteil ist hierbei, daß es sich nicht um eine Tür handelt, die entsprechend den Verkehrsweg beeinträchtigt. Vgl. www.stoebich.de.

Gesendet von Rainer Berthold 30.11.2001 10:36:20

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Die Anforderung ergibt sich aus LBOAVO § 14 Türen, Fenster (Zu § 30 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 3 und § 16 LBO)

(2) Mindestens rauchdichte und selbstschließende Türen müssen vorhanden sein in den Öffnungen zwischen

1. notwendigen Treppenräumen und notwendigen Fluren, ausgenommen notwendigen Fluren, die zu nicht mehr als sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten entsprechender Größe führen,

MfG, Frank Borgert

Gesendet von Frank Borgert 15.11.2001 12:23:28

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ein Brandschutzsachverständiger der für ein Bauamt arbeitet war anderer Ansicht, er hat die Türen des Gebäudes nach § 14 LBOAVO Abs. 1 Ba-Wü berurteilt. Ich vertrete die gleiche Auffassung wie Sie.

Mit freúndlichen Grüssen
Johannes Frank

Gesendet von Johannes Frank 15.11.2001 21:57:02