Kamin contra Dunstabzug
Verfasst: Mi 12.07.2006 9:13
Hallo!
Ich weis nicht, ob das Thema hier richtig angesiedelt ist. Mein Kollege hat vor 10 Jahren seinen Traum vom eigenem Heim verwirklicht. Natürlich durfte neben der Dunstabzugshaube auch der Kamin nicht fehlen.
Jetzt gab es einen Schornsteinfegerwechsel, und der neue Schornsteinfeger bemängelt, dass die Verbrennungsluftversorgung nicht ausreichend sichergestellt ist, da die Dunstabzugshaube auch bei geschlossenem Fenster betrieben werden kann. Er bezieht sich dabei auf die FeuVo §4 Abs.2 (Niedersachsen)
Gibt es nicht sowas wie Bestandsschutz? Welche Mängelbeseitigungsfristen dürfen gesetzt werden?
Am Rande: Das Schreiben wurde am 8.7.2006 verschickt, die Mängel müssen bis zum 15.07.2006 beseitigt werden, ansonsten erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde. Es könnte ja sein, dass der Kamin (im Hochsommer) benutzt wird.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Danke!
Frank
Ich weis nicht, ob das Thema hier richtig angesiedelt ist. Mein Kollege hat vor 10 Jahren seinen Traum vom eigenem Heim verwirklicht. Natürlich durfte neben der Dunstabzugshaube auch der Kamin nicht fehlen.
Jetzt gab es einen Schornsteinfegerwechsel, und der neue Schornsteinfeger bemängelt, dass die Verbrennungsluftversorgung nicht ausreichend sichergestellt ist, da die Dunstabzugshaube auch bei geschlossenem Fenster betrieben werden kann. Er bezieht sich dabei auf die FeuVo §4 Abs.2 (Niedersachsen)
Gibt es nicht sowas wie Bestandsschutz? Welche Mängelbeseitigungsfristen dürfen gesetzt werden?
Am Rande: Das Schreiben wurde am 8.7.2006 verschickt, die Mängel müssen bis zum 15.07.2006 beseitigt werden, ansonsten erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde. Es könnte ja sein, dass der Kamin (im Hochsommer) benutzt wird.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Danke!
Frank