Kompensation für Brandabschnittsüberschreitung Verkaufsst.
Verfasst: Di 20.06.2006 11:06
Hallo,
nach MVkVO darf die ungesprinklerte Verkaufsstätte nur max. 3000m² haben.
Wie könnte man eine 3.500 m² große V-Stätte (Lebensmittel) ohne Sprinkleranlage kompensieren?
Wäre eine BMA ein geeignetes Mittel?
Sollte man die Decke eines erdgeschossigen Gebäudes statt feuerhemmend feuerbeständig ausführen?
Oder muss man so absolutistisch an die Sache gehen und sagen dass eben ab 3000m² Sprinkler notwendig sind!
Gruß
Horst Müller
nach MVkVO darf die ungesprinklerte Verkaufsstätte nur max. 3000m² haben.
Wie könnte man eine 3.500 m² große V-Stätte (Lebensmittel) ohne Sprinkleranlage kompensieren?
Wäre eine BMA ein geeignetes Mittel?
Sollte man die Decke eines erdgeschossigen Gebäudes statt feuerhemmend feuerbeständig ausführen?
Oder muss man so absolutistisch an die Sache gehen und sagen dass eben ab 3000m² Sprinkler notwendig sind!
Gruß
Horst Müller