Brandschottungen / Ex-Durchführungen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
J._Schmidt

Brandschottungen / Ex-Durchführungen

Beitragvon J._Schmidt » Di 15.07.2003 1:00

Wenn in einem Gebäude nach Ex-Schutz installiert wurde, sind auch die Leitungsdurchführungen in Ex-Qualität ausgeführt.

1) Müssen, und wenn ja wie müssen, dir Durchführungen auch brandschutztechnisch fachgerecht verschlossen sein ? Oder geht Ex-Schutz vor Brandschutz ?

2) Dürfen Ex-Schottungen und Brandschottungen gemeinsam in einem Durcbruch untergebracht sein ?

3) Wenn das Gebäude umgebaut wird, d. h. kein Ex-Schutz mehr; sind dann die Ex-Durchführungen gegen Brandschottungen (S90) auszutauschen ?

MfG
Jörg Schmidt
www.esbs.de

Gesendet von Jörg Schmidt 27.02.2002 07:25:07

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Di 15.07.2003 1:00

J._Schmidt hat geschrieben:
1) Müssen, und wenn ja wie müssen, dir Durchführungen auchbrandschutztechnisch fachgerecht verschlossen sein ?Oder geht Ex-Schutz vor Brandschutz ?
2) Dürfen Ex-Schottungen und Brandschottungen gemeinsam in einem Durcbruchuntergebracht sein ?
3) Wenn das Gebäude umgebaut wird, d. h. kein Ex-Schutz mehr; sind dann dieEx-Durchführungen gegen Brandschottungen (S90) auszutauschen ?


An Alle
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Ex-Schott und einem vermeindlich normalen S90??? Worin liegt die Problematik. Ich würde gerne antworten kenne aber derzeit diese Unterscheidung nicht. In unseren Ex-Bereichen gibt es nach meiner Kenntnis keine derartige Unterscheidung.
Zuletzt geändert von Falk_HL am Do 17.07.2003 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße FH

Rupp

Beitragvon Rupp » Di 15.07.2003 1:00

Brandschutz und Exschutz:

=> 3) Wenn das Gebäude umgebaut wird, d. h. kein Ex-Schutz mehr; sind dann die Ex-Durchführungen gegen Brandschottungen (S90) auszutauschen ?

Auf jeden Fall kann man bei Rückbau eine Druckentlastungsöffnung oder Sollbruchstelle durch ein S90 Schott ersetzt werden.

=> 2) Dürfen Ex-Schottungen und Brandschottungen gemeinsam in einem Durchbruch untergebracht sein ?

Ich habe mal ein wenig recherchiert. In Ex geschützten Bereichen sind sogenannte Sollbruchstellen für den Druckausgleich vorzusehen. Es dürfen aber keine Kabel oder Rohre durchgeführt werden. Die Sollbruchstelle soll wohl auch direkt nach außen führen (Druckentlastung ähnlich wie bei CO2anlagen).

=> 1) Müssen, und wenn ja wie müssen, dir Durchführungen auch brandschutztechnisch fachgerecht verschlossen sein ? oder geht Ex-Schutz vor Brandschutz ?

Brandschotte haben ja direkt nichts mit dem Exschutz zu tun. Bei uns hat auch noch niemand etwas von Exschutzbrandschotten gehört. Ein Brandschott fördert weder, noch verhindert es eine Funkenbildung.

Nähere Info´s kann man sicherlich bei PROMAT oder THERMAX erhalten.

Mauser

Beitragvon Mauser » Di 15.07.2003 1:00

Vermutlich liegt dem ein Missverständnis zugrunde. Brandschutz und Explosionsschutz unterscheiden sich in Zielen und Methoden. Es gibt keine, fast keine, Prioritätsfrage. Sie müssen den Brandschutz erfüllen, da das eine Auflage aus der Baugenehmigung ist. Den Ex-Schutz legt i. d. R. der Anlagenerrichter aus und wählt unter Optionen.

Es gibt Schnittstellen. Raumstrukturen und Wandqualitäten werden genutzt, um Ex-Zonen einzuteilen. Im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Anlagen, legt eine Genehmigungsbehörde (oft auch der Antragsteller selbst) eine Brandschutzqualität für die Wand fest. Die Brandschutzschotts müssen dem dann auch entsprechen. Es kann für EX-Bereiche ungeeignete Brandschutzschotts geben. Man sollte von Weichschotts die Finger lassen – deren Verhalten ist bei einem „explosionsartigem“ Druckanstieg nicht vorhersagbar.

Es gibt eigentlich keine Ex-Schotts. Es kann sinnvoll sein, eine Anlage oder ein Bauelement (Wand inkl. Türe, Stützen, Decke etc.) als Ganzes so zu errichten, dass es einem Spitzendruck standhält. Es gibt auch eine sicherheitstechnische Methode, das Segmentieren der Anlage im Ausnahmezustand. So werden i. d. R. in Rohrleitungen Schnellschlussventile eingebaut, die eine Ausbreitung eines Schadens verhindern sollen. Man spricht von „Abschotten“. Diese Elemente sollen die Ausbreitung der Explosion auf die Gesamtanlage verhindern. Für solche Sicherheitselemente gibt es grundsätzlich auch Prüfungen und Zulassungen. Vermutlich ist eine solche Situation gemeint und nicht die Druckentlastungen, die, wie richtig gesagt wurde, in die Außenwand – ohne brandschutztechnische Ansprüche - gehören. Das Problem mit dem Brandschutz ist nur: Es fehlt für solche Systeme an allgemeinen bauartlichen Zulassungen. Damit kann der Fall auftreten, dass es sicherheitstechnisch ok aber brandschutztechnisch nicht sauber ist. (Das Problem liegt aber „nur“ auf der Seite des Brandschutzes: Wie soll den eine XYZ90-Durchführung für ein brennbares Medium aussehen? Hier wird oft geschludert: Schauen Sie mal in die MLAR2000 und in die Zulassungsbescheide.)

Kurz gesagt: Es gibt keinen „echten“ Konflikt. Allenfalls passt die Raumstruktur nicht zur Anlage. Das heißt: Wenn so ein „unechter“ Konflikt auftritt, ist die beste Lösung darin zu suchen, zu beantragen die Baugenehmigung zu ändern.