Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
Verfasst: Mo 29.05.2006 9:10
Guten Tag erstmal aus der Bayerischen Landeshauptstadt.
Ich bin Hausmeister und beschäftige mich Zwangsweise mit den Brandschutzthemen... mal schauen was hier so geboten ist...
Hier mal zwei Fragen:
- Wie sieht das aus kann ich nach dieser Ausführung auf einer Abgesperrten (Durch Gitter in TG) GarageAuto bzw. Roller Ersatzteile auf Metallregalen lagern (zusätzlich zu den Fahrzeugen)?
- Desweiteren wurde die Auflage gemacht das es ein Luftdurchlässiges Gitter sein muss - es wurde ein nichtbrennbaren Vorhang als Sichtschutz hingemacht - ist Doch Luftdurchlässig?
Nach Bayerischer Garagenverordnung:
Wo finde ich die für mich gültigen Brandschutzverordnungen?
Die Krönung des ganzen ist das liebe Miteigentümer den Sichtschutz zerschnitten haben (Sachbeschädigung ca.200Eur und versuchte Brandstiftung mit brennenden Zigaretten) um zu sehen was dahinter ist - lohnt sich eine Anzeige gegen unbekannt?
Gruß und Fragen über Fragen....
Helmut
Ich bin Hausmeister und beschäftige mich Zwangsweise mit den Brandschutzthemen... mal schauen was hier so geboten ist...
Hier mal zwei Fragen:
- Wie sieht das aus kann ich nach dieser Ausführung auf einer Abgesperrten (Durch Gitter in TG) GarageAuto bzw. Roller Ersatzteile auf Metallregalen lagern (zusätzlich zu den Fahrzeugen)?
- Desweiteren wurde die Auflage gemacht das es ein Luftdurchlässiges Gitter sein muss - es wurde ein nichtbrennbaren Vorhang als Sichtschutz hingemacht - ist Doch Luftdurchlässig?
Nach Bayerischer Garagenverordnung:
Zitat:"Lagerungen in Tiefgaragen – die Feuerwehr informiert:
Brände in Garagen bzw. unterirdischen Bauwerken stellen an die Feuerwehr besondere Anforderungen. Nicht nur aus diesem Grunde legt die Bayerische Garagenverordnung in § 17 fest, was in Garagen gelagert werden darf.
Nachdem Begriff „Garage“, dient dieses Bauwerk dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. D.h., dass alle Gegenstände die in einer Garage abgestellt oder gelagert werden, auch mit dem dort untergestellten Kraftfahrzeug in unmittelbaren Zusammenhang stehen müssen.
Keinesfalls dürfen Müllbehälter, Umzugsgut, Brennholz, Gasflaschen oder eben Gegenstände die nicht zum Unterhalt eines dort untergestellten Kraftfahrzeuges dienen, dort gelagert werden.
Erlaubt ist die Lagerung pro Stellplatz von bis zu 5 Reifen (4 + 1) wie z.B. der Winterreifen im Sommer."
Wo finde ich die für mich gültigen Brandschutzverordnungen?
Die Krönung des ganzen ist das liebe Miteigentümer den Sichtschutz zerschnitten haben (Sachbeschädigung ca.200Eur und versuchte Brandstiftung mit brennenden Zigaretten) um zu sehen was dahinter ist - lohnt sich eine Anzeige gegen unbekannt?
Gruß und Fragen über Fragen....
Helmut