Dachkuppel im 5m Bereich zum Haus (Brandschutzß)

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBS

Dachkuppel im 5m Bereich zum Haus (Brandschutzß)

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo,

wir haben im Anbau (Friseurgewerbe)zwei Dachkuppeln. Eine Kuppel liegt im 5m Bereich zu einer Hauswand.In der Hauswand befindet sich ein Fenster, welches die Gefahr eines Brandüberschlages darstellt. Die Decke im Anbau haben wir bereits mit F90 Maßnahmen geschützt. Jetzt soll die Kuppel in F90 ausgeführt werden ( extrem kostspielig) oder geschlossen werden. Ich hätte aber gerne dieses natürliche Licht behalten. Eine unterseitige Glasscheibe in F90 ist zu schwer ( 150cm x 100cm ) Was kann ich noch machen ?? Eine Antwort würde mir sehr weiterhelfen. Danke!

Mfg W. Immesberger

Gesendet von Wolfgang Immesberger 28.02.2002 15:28:54

Berthold

Beitragvon Berthold » Di 15.07.2003 1:00

Hier biete sich ein Feuerschutzvorhang an. Dieser kann waagerecht unter der Decke hergezogen werden und verhindert den Feuerüberschlag. Entsprechende Gutachten und Test liegen vor. Es ist ein sehr leichtes Bauprodukt (10kg/lfdm).

Werfen Sie einen Blick auf unsere homepage oder sprechen Sie mich an (Tel: 05321 / 570846).

Gesendet von Rainer Berthold 25.03.2002 10:09:47

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Vieleicht hilft eine "Wand auf dem Dach".

Um das genauer darzustellen müsste man etwas mehr über die Lage des Fenster in Bezug auf die Lichtkuppel wissen. Handelt es sich nur um das eine Fenster? Zeichnerisch könnte man das etwa so darstellen. Angenommen das Fenster liegt ca. 2 m über dem Dach, die Dachkuppel ca. 3m von der Wand entfernt. Ziehen Sie eine Linie von der entfernten Seite der Dachkuppel (von der Hauswand abgewandte Seite) bis ca. 1m über das Fenster. Nun nehmen Sie eine Linie die zwischen Wand und Dachkuppel gesetzt wird und ziehen diese bis zur Diagonalen hoch. Das wäre die Höhe dieser Wand. Direkte Wärmestrahlung durch das Glas der Dachkuppel wird nun in dem entsprechenden Bereich von der Wand abgehalten. Lediglich wenn Flammen aus der Dachkuppel herausschlagen verliert diese Konstruktion seine Wirkung. Ggf. wird es aber von der Bauordnungsbehörde und der Brandschutzdienststelle so akzeptiert oder evtl. in Verbindung mit einer F 30 Kuppel oder Verglasung. Gleiches ist dan mit den seitlichen Winkeln zu machen.

Wenn Sie mir genauere Abmessungen der Verhältnisse mitteilen könnte ich Ihnen eine grobe Zeichnung per E-Mail senden.

Wolfgang Cordier

Gesendet von Wolfgang Cordier 02.03.2002 17:18:51

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Klingt ja sehr abenteuerlich...und so was soll schon mal als Abweichung genehmigt worden sein?

Das Problem ist ja ein anderes. Wenn die Decke des Anbaus nachträglich in F 90 hergestellt (also vermutlich von unten bekleidet) wurde, und dort nun eine ungeschützte Öffnung vorhanden ist, läuft mir das Feuer direkt unter die Dachhaut oder auf das Dach.

Erfahrungsgemäß ist die Dachlast von bestehenden Anbauten nicht dafür ausgelegt, dass die Dachhaut gegen Entflammen geschützt werden kann (Kiesauflage o. ä.), so dass hier ohnehin schon ein erhöhtes
Gefahrenpotential zur Brandübertragung besteht. .

Abgesehen davon meint der Gesetzgeber, wenn er Dächer in F 90 ausgebildet haben will, nicht nur die Vermeidung von Wärmestrahlung. Was ist mit dem Feuer selbst (bei Flammenhöhen bis 9 m)und vor allem mit Rauch?

Mit Verlaub, aber ich halte von Ihrem Vorschlag rein gar nichts. Er ist in keiner Weise gleichwertig. M. E. hilft hier tatsächlich nur das Schließen der Öffnung in der Decke – oder das Schließen des Fensters in der Wand.

Als alternative Beleuchtung könnten sich im Übrigen hier Lichtleitschläuche anbieten...

MfG
Alexander Vonhof
Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik

Gesendet von Alexander Vonhof 04.03.2002 11:06:26