Brandwand in Bürogebäude, Verglasung in Bürotüren

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Guten Morgen Frau Berger,

in der Regel beauftragt der Bauherr den SV. Dieser arbeitet jedoch eng mit dem Architekten zusammen, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Was die Kosten betrifft, stimme ich Herrn Bogert in etwa zu. Ich würde mich über eine Kontaktaufnahme zwecks Angebotserstellung sehr freuen.

MfG
Patricia Amelung

Gesendet von P. Amelung 14.03.2002 08:42:05

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Guten Morgen Frau Berger...

Also, wer den SV beauftragt, hängt davon ab, inwieweit der Architekt Verträge für den Bauherren abschließen darf. Welche Summe ungefähr für das Konzept veranschlagt werden muss, läßt sich so ohne Einsicht in die Pläne nur schwer sagen. Bei den von Ihnen genannten Raumvolumina (danach kalkulieren wir unsere Angebote) würde ich ganz grob (wirklich nur sehr ungenau!) 4.000 bis 6.000 € veranschlagen. Sollten Sie Interesse an einem Angebot haben, so können Sie natürlich gerne
Kontakt mit mir aufnehmen.

MfG, Frank Borgert
Dortmund, 7:00 Uhr: kalt aber klar

Gesendet von Frank Borgert 14.03.2002 07:10:36

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Frau Berger,

es gibt beide Varianten. Der beauftragte Architekt tut gut daran, sich bei der Erstellung eines BSK´s eines verantwortlichen SV-Baus nach BO zu bedienen. Die Kosten hierfür sind dann aus der eigentlichen Maßnahme zu finanzieren, d.h. in der Gesamtkalkulation ist die Erstellung des BSK´s einzurechnen. Sie können jedoch als Anlagenbetreiber auch einen SV-Bau einschalten.

Wir haben die 2. Verfahrensweise bereits 2x eingesetzt, da die durch Planer und Architekten eingereichten BSK´s durch die Behörde nicht zugelassen wurden und wir auf die Bay-SVBau verwiesen wurden. Gleichzeitig werden die SV-Bau´s von uns gerne herangezogen, wenn die eigene Dienststelle den Aussagen von Architekten und Planern nicht ganz glaubt, d.h. die SV´s werden auch beratend benötigt.

Die Kosten sind dann entweder in Abzug der Maßnahme zu bringen oder selbst zu tragen.
Erfahrungsgemäß liegen die Kosten bei ca. 90 - 120 Euro/ h, möglich wäre aber auch ein pauschaliertes Abrechnungssystem ähnlich der HOAI.

Grüße
Thomas Scheid

Gesendet von Thomas Scheid 13.03.2002 17:59:58