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Brandschutztür

Verfasst: Do 29.09.2005 15:21
von jekyll200
Hallo zusammen,

muss die Tür zu einem Lager, das EX-Bereich ist auch gleichzeitig eine Brandschutztür (nach F-Klasse) sein, wenn in dem Lager keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert sind? In dem Lager ist der EX-Schutz wegen der Entstehung explosionsfähiger Stäube vorgesehen.
Danke schon mal im voraus.

Gruß

F. Freidel

Verfasst: Fr 30.09.2005 9:06
von Frank Fleischhauer
Hallo "Jekyll",
da es sich bei dem Ex-Bereich um einen Raum mit erhöhter Brandgefahr handelt (die verarbeiteten Stoffe müssen ja nicht gleich explodieren sondern können auch "konventionell" abbrennen), ist für einen solchen Raum üblicherweise eine feuerbeständige Abtrennung mit feuerhemmender Tür (T-30) vorzusehen. Dieses ist zwar nicht in allen Bauordnungen ausdrücklich ausgeführt, wird aber aufgrund der "besonderen Art und Nutzung" so gefordert. Ob diese Tür allerdings im Explosionsfall hält, möchte ich strak bezweifeln. Hier verhindert sie wohl eher die Zündung im Ex-Bereich bei Feuer drumherum.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer