Hallo und guten Morgen,
habe gestern dieses Forum entdeckt und hoffe das mir ab und zu geholfen wird und ich andererseits auch mal helfen kann.
So nun gleich das 1. Problem.
In einer Schule mit Klassenräumen im Keller brauche ich einen 2.Rettungsweg.
Es besteht die Möglichkeit über ein Klassenfenster einen Weg zuschaffen. Das Fenster ist groß genug, geht aber nach innen auf (Dreh/Kipp). Brüstungshöhe 1,35m > 1,20m
Frage: Kann man eine Art Notleiter an die Brüstung montieren, um den Ausstieg zu erleichtern. Muß das Fenster nach aussen aufgehen? Welche zusätzliche Massnahmen sind noch erforderlich, um einen sicheren Weg zu schaffen.
Vielen Dank im Voraus
Detlef
2. Rettungsweg Keller
Hallo Detlef,
erstmal Willkommen hier im Brandschutzforum.
Ich denke mal, dass es eine Forderung ist einen 2. Fluchtweg dort zu schaffen.
Wende dich doch an die zuständige Bauaufsichtsbehöde oder Feuerwehr. Dann mit denen einem Ortstermin machen um (schriftlich) abzustimmen ob die Möglichkeit besteht und welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um dort bei dem Fenster einen Fluchtweg zu schaffen.
Ich wünsche viel Erfolg
Siggi
erstmal Willkommen hier im Brandschutzforum.
Ich denke mal, dass es eine Forderung ist einen 2. Fluchtweg dort zu schaffen.
Wende dich doch an die zuständige Bauaufsichtsbehöde oder Feuerwehr. Dann mit denen einem Ortstermin machen um (schriftlich) abzustimmen ob die Möglichkeit besteht und welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um dort bei dem Fenster einen Fluchtweg zu schaffen.
Ich wünsche viel Erfolg
Siggi
Hallo,
ich kenne z.B. ein Objekt in Hamburg (genutzt durch die Feuerwehr), dass im Kellerbereich einen Aufenthaltsraum hat aus dem ein 2.Rettungsweg -ähnlich Deinem- führt.
Dort sind Steigbügel an der Wand befestigt, damit man besser durch den Fensterbereich steigen kann - ohne Bergsteigererfahrung
. Das Fenster geht dort nach innen auf.
Von dort muß man sogar noch ein Kasemattengitter hochklappen um ins Freie zu gelangen.
Das Gebäude wurde vorher von einer Spedition genutzt, welche im Keller Ihre Umkleideräume hatte.
Ich würde das Vorhaben der zuständigen Stelle vor Ort erläutern und mir das schriftliche ok geben lassen.
Gruß aus HH
Rainer
ich kenne z.B. ein Objekt in Hamburg (genutzt durch die Feuerwehr), dass im Kellerbereich einen Aufenthaltsraum hat aus dem ein 2.Rettungsweg -ähnlich Deinem- führt.
Dort sind Steigbügel an der Wand befestigt, damit man besser durch den Fensterbereich steigen kann - ohne Bergsteigererfahrung

Von dort muß man sogar noch ein Kasemattengitter hochklappen um ins Freie zu gelangen.
Das Gebäude wurde vorher von einer Spedition genutzt, welche im Keller Ihre Umkleideräume hatte.
Ich würde das Vorhaben der zuständigen Stelle vor Ort erläutern und mir das schriftliche ok geben lassen.
Gruß aus HH
Rainer