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Feuerwehr-Aufzug <Aktionsradius 50m>

Verfasst: Mi 13.07.2005 12:06
von Matthias Niemeyer
Hallo zusammen,

meine Kollegen und ich planen derzeit ein Hochhaus in Frankfurt/M.
Es geht nun um den Feuerwehr-Aufzug.
In der Hessischen Hochhaus Richtlinie steht folgendes:
"Vom Feuerwehr-Aufzug muss jeder Punkt eines Aufenthaltsraumes in höchstens 50m Entfernung erreichbar sein."
Im Hochhaus-Atlas, das Standard-Werk für Hochhausplanung, ist die Rede vom "Aktionsradius von 50m", der eingehalten werden müsse.
Im Merkblatt für Feuerwehr-Aufzüge, herausgegeben von der Branddirektion Frankfurt, steht das gleiche wie in der Hochhaus-Richtlinie.

Wie ist das jetzt genau zu verstehen. Die Meinungen bei uns gehen auseinander.
Ist der Radius von 50m einzuhalten, oder ist die Lauflänge von 50m maßgebend, wenn man beispielsweise um die Ecke gehen muss?
Herzlichen Dank, Gruss aus Wien

Matthias.

Verfasst: Mi 13.07.2005 13:58
von Falk_HL
Hallo!

Ich denke das zunächst die HHR selbst maßgebend ist. Vor allem deckt sich diese Betrachtung auch mit anderen Regelungen, wie z. B. der LBO, beispw. die zulässige Länge eines notwendigen Flures, bzw. das Maximallängenmaß bis zum notwendigen Treppenhaus...

Aus dieser Sicht würde ich mit den konkreten 50m planen.