Brandschutzverteiler

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
RAWinter

Brandschutzverteiler

Beitragvon RAWinter » Mi 08.06.2005 9:19

Hallo an alle Brandschützer,

ich befinde mich gerade in der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hintergrund der Streitfrage ist der Verwendbarkeitsnachweis für einen "Brandschutzverteiler". Meinem Mandanten wurde im Rahmen einer Brandschutzsanierung ein "Brandschutzverteiler" angeboten.
Bei diesem Brandschutzverteiler handelt es sich augenscheinlich um ein schrankähnliches Objekt welches mit Lüftungsschlitzen und einem Kabeleinführsystem ausgestattet ist. Das Gehäuse besteht aus Brandschutzplatten und ist mit einer verschließbaren Türe mit Schwenkhebel ausgestattet. Die Tür ist mit diversem Dichtungen Brandschutzdichtungen versehen. Im Innenraum befinden sich Befestigungssyteme zum Einbau von Reiheneinbaugeräteträgern und Montageplatten die zur Fixierung von Schaltanlagen dienen sollen. Es ist hessisches Bauordnungsrecht anzuwenden. Der Verteiler befindet sich in einem notwendigen Treppenraum im Sinne der §§ 30 ff HBO.
Dem Brandschutzverteiler ist ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer Materialprüfanstalt beigelegt, welches nach Herstellerauskunft als Verwendbarkeitsnachweis im Sinne des § 18 der hessischen Bauordnung dienen soll. Eine Einzelfallzustimmung liegt mir nicht vor.
Der streitgegenständliche Verteiler wurde von mir nicht in der Bauregelliste A Teil 2 gefunden, ist aber in jedem Fal als sicherheitsrelevantes Bauteil einzustufen.
Demnach ergibt sich für mich, dass der Verwendbarkeitsnachweis für das Produkt "Brandschutzverteiler" nur durch eine bauaufsichtliche Zulassung nach § 17 HBO durch das DIBT erfolgen kann. Eine solche Zulassung hingegen liegt uns mir nicht vor und ist auch weder vom Hersteller noch vom Verbauer zu bekommen (und existiert wohl auch nicht).

Meine Frage in die Runde:
Ist jemanden ein vergleichbarer Fall bekannt ?
Liege ich mit meiner Einschätzung, dass nur ein ABZ die Verwendbarkeit nachweisen kann, falsch ?

Für einen unverbindlichen Tip aus der Praxis wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


G.Winter
Winter & Kilian
Rechtsanwälte
Zuletzt geändert von RAWinter am Di 21.06.2005 15:16, insgesamt 1-mal geändert.

Siggi

Beitragvon Siggi » Do 16.06.2005 9:59

Hallo Hr. Winter,

wie Sie schreiben, hat der Verteiler Lüftungsschlitze. In einem Brandfall in diesem Verteilerkasten, wird der Brandrauch wohl aus diese Schlitzen ins Freie gelangen.

Ohne auf irgendwelche Vorschriften und §§ zurück zu greifen, denke ich mal, dass so ein "Brandschutzverteiler" in notwendigen Treppenräumen nichts zu suchen hat.

Bei einer Umbauphase wo der Bestandsschutz weggefallen ist, mussten bei uns in dem notwendigem Treppenraum alle Elektro-Verteilungen für die Büroräume in F90 abgeschottet werden.


Viele Grüße
Siggi

RAWinter

Beitragvon RAWinter » Mo 20.06.2005 9:28

Hallo Siggi,

danke für die Antwort, dachte schon ich steh völlig allein da. Schlitze sind keine da, die einzigen Öffnungen (neben der Tür) schliessen im Ernstfall.
Sinn und Zweck der gesamten Konsruktion ist die Nutzung im Fucht. und Rettungsweg, die Frage ist nur wie der Verwendbarkeitsnachweis geführt werden kann. Prüfzeugnis von irgendeiner MPA oder Zulassung vom DIBT...

Mfg

Hormic

Brandschutzverteiler

Beitragvon Hormic » Mi 12.10.2005 17:45

Zum Thema "Brandschutzverteiler" bitte mal auf die homepages von Fa. ASE in Kaarst oder Fa. PRIORIT schauen. Alle diese Systeme haben ein ABP ("allgem. bauaufsichtl. Prüfzeugnis" einer Materialprüfanstalt) welches der NACHWEIS im BAUAUFSICHTLICHEN VERFAHREN [b]ist[/b]. Der Errichter braucht dazu keine weitere Zustimmung einer Bauaufsicht oder ähnliches. Dieses ABP enthält alle Einbauvarianten , auch Lüftungssysteme zur Abfuhr von Verlustwärme, und nach diesem ABP erklärt der Errichter der Anlage die Übereinstimmung mt den Vorgaben des ABP.
Alles andere würde in diesem Punkt das Baurecht neu erfinden wollen.
Gruß
Hormic

RAWinter

Beitragvon RAWinter » Mo 17.10.2005 14:57

Hallo Hormic,

hmm auf den HP`s habe ich jetzt nichts gesehen was ein AbP betrifft um ehrlich zu sein ...
Grüße

Hormic

Brandschutzverteiler und -Schränke

Beitragvon Hormic » Mi 19.10.2005 10:46

.. hier die Links der Nachweise:
http://www.priorit.de/files/b.doc und http://www.priorit.de/
und dann mal durchklicken zu Download.
Gruß
Horst