Hallo Herr Mühlmann -
das Baurecht ist ja auslegbar, und z.B. würden die 'Dreher' ja ermöglichen, die Tür mit einem einzigen Handgriff leicht in voller Breite zu öffnen, wie es in verschiedenen Vorschriften zu Türen im Zuge von Rettungswegen heißt.
Das sollte man aber reiflich entsprechend der Nutzung und konkreten Gefahr abwägen (denn schneller und leichter geht's natürlich mit dem Drücker; von den Panikstangen nach EN... ganz zu schweigen, aber das ist schon ein eigenes Thema

), am besten auch von anderen absegenen lassen.
Kompromisse sind halt manchmal erforderlich (und dann "zulässig"), z.B. in Kindergärten (Türdrücker auf 1,80m Höhe), Gefängnissen oder eben, sagen wir generell bei Menschen, die beaufsichtigt werden müssen.
M. Koeppen