Türgriffe in Fluchtwegen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Muehlmann

Türgriffe in Fluchtwegen

Beitragvon Muehlmann » Di 10.05.2005 11:06

Hallo liebe Brandschützer,
die Kollegen im Betreungsbereich wollen an der Fluchtwegetüre (T30) statt einer herkömmlichen Türklinke einen Drehknopf anbringen, ein allzuleichtes entfernen aus der Gruppe zu erschweren. Hat jemand aus dem Reich der Brandschützer Erfahrung ob soetwas zulässig ist.

Grüßle aus dem Wilden Süden
Hans Mühlmann :???: :???: :???: :???:

ibkoeppen

Beitragvon ibkoeppen » Di 10.05.2005 17:53

Hallo Herr Mühlmann -

das Baurecht ist ja auslegbar, und z.B. würden die 'Dreher' ja ermöglichen, die Tür mit einem einzigen Handgriff leicht in voller Breite zu öffnen, wie es in verschiedenen Vorschriften zu Türen im Zuge von Rettungswegen heißt.

Das sollte man aber reiflich entsprechend der Nutzung und konkreten Gefahr abwägen (denn schneller und leichter geht's natürlich mit dem Drücker; von den Panikstangen nach EN... ganz zu schweigen, aber das ist schon ein eigenes Thema :oooh: ), am besten auch von anderen absegenen lassen.

Kompromisse sind halt manchmal erforderlich (und dann "zulässig"), z.B. in Kindergärten (Türdrücker auf 1,80m Höhe), Gefängnissen oder eben, sagen wir generell bei Menschen, die beaufsichtigt werden müssen.

M. Koeppen

Rudolf

Beitragvon Rudolf » Mi 13.07.2005 12:20

Hallo H. Mühlmann,
die DIN EN 179 die Türdrücker an Türen im Verlauf von Rettungswegen beschreibt lässt keine Drehknäufe zu.
Um die Hemmschwelle bei unberechtigtem begehen zu erhöhen schlage ich eine elektronische Überwachung oder eine elektrische Verriegelung mit Nottaster neben der Tür vor.
Hierzu gibt es verschiedene zugelassene Systeme am Markt.
Gruss
Rudolf Schnekenburger

Muehlmann

Türgriffe in Fluchtwegen

Beitragvon Muehlmann » Mi 13.07.2005 12:34

Hallo Rudolph,
aufgrund der beschriebenen Situation, hat bei uns eine Diskusion über die sinnhaftigkeit, eine Abteilung mit Schwerstbehinderten Menschen im obersten Stock eines Gebäudes unterzubringen, stattgefunden.
Ergebniss ist, dass wir die Abteilung in ein Erdgeschoss mit zusätzlichem Ausgang in den Garten verlegt haben. Somit haben wir das Problem gelöst.

Grüßle aus dem Wilden Süden
Hans Mühlmann

Muehlmann

Türgriffe in Fluchtwegen

Beitragvon Muehlmann » Mi 13.07.2005 12:34

Hallo Rudolph,
aufgrund der beschriebenen Situation, hat bei uns eine Diskusion über die sinnhaftigkeit, eine Abteilung mit Schwerstbehinderten Menschen im obersten Stock eines Gebäudes unterzubringen, stattgefunden.
Ergebniss ist, dass wir die Abteilung in ein Erdgeschoss mit zusätzlichem Ausgang in den Garten verlegt haben. Somit haben wir das Problem gelöst.

Grüßle aus dem Wilden Süden
Hans Mühlmann