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" Brandwände" bei Gebäuden geringer Höhe

Verfasst: Mi 13.04.2005 10:38
von März
Hallo Forum,

ich denke Ihr könnt mir weiterhelfen.

In Gebäuden geringer Höhe ( Wohneinheiten ) sind feuerbeständige Wände an Stelle von Brandwänden zulässig.
Wie schaut es bei diesem Gebäudetyp mit der Ausführung
dieser feuerbeständigen Wand bei der Ausführung
( Brandüberschlag ) über Eck aus ?

Sind hier auch die 5 m Abstände wie bei Brandwänden erforderlich ?

In Art. 31, Abs. 6 bayBO wird diese Regelung nur Brandwänden gefordert.

Vielen Dank

D.März