Hallo Forum,
ich denke Ihr könnt mir weiterhelfen.
In Gebäuden geringer Höhe ( Wohneinheiten ) sind feuerbeständige Wände an Stelle von Brandwänden zulässig.
Wie schaut es bei diesem Gebäudetyp mit der Ausführung
dieser feuerbeständigen Wand bei der Ausführung
( Brandüberschlag ) über Eck aus ?
Sind hier auch die 5 m Abstände wie bei Brandwänden erforderlich ?
In Art. 31, Abs. 6 bayBO wird diese Regelung nur Brandwänden gefordert.
Vielen Dank
D.März