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Mindestabstände bei Batterieladestationen

Verfasst: Fr 26.11.2004 12:32
von Gast
Hallo,
der VDS und die BG`s fordern in ihren Richtlinien zum Aufbau von Batterieladestationen u.a. einen Mindestabstand von 2,5 m zu brennbaren Gegenständen. Gibt es eine Möglichkeit bei Platzmangel diesen Abstand zu veringern, wenn ja wie sehen die Ausgleichsmaßnahmen aus?
Wo finde ich sowas schriftlich?
Mit freundlichem
Gruß aus Heidelberg
Werner Neumann

Verfasst: Mo 29.11.2004 18:12
von Holger Nolte
Hallo Herr Neumann,
Sie können bei Platzmangel eine Abtrennung zwischen der Ladestation und dem Lagergut errichten. Das könnte z.B. eine gemauerte Wandscheibe sein (1 m höher als das Lagergut) oder evtl. reicht auch bereits eine geschlossene nichtbrennbare Abtrennung aus Blech. Unser Sachversicherer ist mit der Blechabtrennung zufrieden. Sie sollten also Rücksprache mit Ihrem Sachversicherer halten.

Freundliche Grüße, Holger Nolte