Brandwand + F-120 Nachweis nach DIN 4102
Verfasst: Do 22.07.2004 14:37
HAllo Forum,
in einem Brandschutzkonzept wird für die Einhausung
eines Treppenraum F-120 und in der Bauart von Brandwänden gefordert.
Nach DIN 4102 T.4 kann der Nachweis der Mindestwanddicke, Achsabstände nach Tab.35 erfolgen. Dies erfolgt dann auch unter Berücksichtigung der Tab. 45 (Kap. 4.8 Brandwände ).
Soweit vielleicht O.K. ??!!
In DIN 4102 T.3 werden die Bauteile Brandwand + F-90 geprüft.
Wie werden den nun Brandwände + F-120 geprüft ?
Bei den Komplextrennwände der Schadensversicherer wird von
F-180 gesprochen.
Hab ich vielleicht etwas übersehen und die Prüfung erfolgt nach ETK
mit 120 Minuten. ( Raumabschluss, Stossbeanspruchung,Standsicherheit,
etc ).
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Dirk März
in einem Brandschutzkonzept wird für die Einhausung
eines Treppenraum F-120 und in der Bauart von Brandwänden gefordert.
Nach DIN 4102 T.4 kann der Nachweis der Mindestwanddicke, Achsabstände nach Tab.35 erfolgen. Dies erfolgt dann auch unter Berücksichtigung der Tab. 45 (Kap. 4.8 Brandwände ).
Soweit vielleicht O.K. ??!!
In DIN 4102 T.3 werden die Bauteile Brandwand + F-90 geprüft.
Wie werden den nun Brandwände + F-120 geprüft ?
Bei den Komplextrennwände der Schadensversicherer wird von
F-180 gesprochen.
Hab ich vielleicht etwas übersehen und die Prüfung erfolgt nach ETK
mit 120 Minuten. ( Raumabschluss, Stossbeanspruchung,Standsicherheit,
etc ).
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Dirk März