Wer kann mir helfen
Verfasst: Do 17.06.2004 13:18
Moin, moin
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, was ich sehr hoffe.
Ich arbeite bei einem großen Forschungsinstitut welches für Ihre Gastwissenschaftler auch Räume zur Vermietung vorhält. Nach einem Brand in einem dieser Räume kommt nun auf mich die Aufgabe zu, zu überprüfen, ob diese Gebäude mit einer Brand-/Rauch-überwachung auszustatten sind.
Es handelt sich hier um Häuser mit mehr als 12 Gästebetten. Nach der für uns geltenden Hamburgischen Beherbergungsstättenverordnung sind Alarmierungseinrichtungen vorzuhalten oder zu organisieren. Bei mehr als 60 Gästebetten in einem Gebäude müssen diese in den notwendigen Fluren selbsttätig auslösen.
Da diese Gebäude schon „älter“ sind, Baujahr 1979, stellt sich die Frage ob die nun gültige in diesem Fall anzuwenden ist, da ja „Bestandsschutz“ geltend gemacht werden kann. Wer kann mir hier weiterhelfen und eine alte Beherbergungsstättenverordnung für das Bundesland Hamburg zur Verfügung stellen, die im Zeitraum der Erstellung des Gebäudes gültig war.
Und wie würde es aussehen, wenn Umbaumaßnahmen (Verkleinerung der Räume) im Gebäude vorgenommen werden. Gilt da auch noch der Bestandsschutz? Meines Erachtens nicht.
Vielen Dank für Eure Mühe und hoffe auf rege Beteiligung
Gruß Stefan
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, was ich sehr hoffe.
Ich arbeite bei einem großen Forschungsinstitut welches für Ihre Gastwissenschaftler auch Räume zur Vermietung vorhält. Nach einem Brand in einem dieser Räume kommt nun auf mich die Aufgabe zu, zu überprüfen, ob diese Gebäude mit einer Brand-/Rauch-überwachung auszustatten sind.
Es handelt sich hier um Häuser mit mehr als 12 Gästebetten. Nach der für uns geltenden Hamburgischen Beherbergungsstättenverordnung sind Alarmierungseinrichtungen vorzuhalten oder zu organisieren. Bei mehr als 60 Gästebetten in einem Gebäude müssen diese in den notwendigen Fluren selbsttätig auslösen.
Da diese Gebäude schon „älter“ sind, Baujahr 1979, stellt sich die Frage ob die nun gültige in diesem Fall anzuwenden ist, da ja „Bestandsschutz“ geltend gemacht werden kann. Wer kann mir hier weiterhelfen und eine alte Beherbergungsstättenverordnung für das Bundesland Hamburg zur Verfügung stellen, die im Zeitraum der Erstellung des Gebäudes gültig war.
Und wie würde es aussehen, wenn Umbaumaßnahmen (Verkleinerung der Räume) im Gebäude vorgenommen werden. Gilt da auch noch der Bestandsschutz? Meines Erachtens nicht.
Vielen Dank für Eure Mühe und hoffe auf rege Beteiligung
Gruß Stefan