Moin, moin
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, was ich sehr hoffe.
Ich arbeite bei einem großen Forschungsinstitut welches für Ihre Gastwissenschaftler auch Räume zur Vermietung vorhält. Nach einem Brand in einem dieser Räume kommt nun auf mich die Aufgabe zu, zu überprüfen, ob diese Gebäude mit einer Brand-/Rauch-überwachung auszustatten sind.
Es handelt sich hier um Häuser mit mehr als 12 Gästebetten. Nach der für uns geltenden Hamburgischen Beherbergungsstättenverordnung sind Alarmierungseinrichtungen vorzuhalten oder zu organisieren. Bei mehr als 60 Gästebetten in einem Gebäude müssen diese in den notwendigen Fluren selbsttätig auslösen.
Da diese Gebäude schon „älter“ sind, Baujahr 1979, stellt sich die Frage ob die nun gültige in diesem Fall anzuwenden ist, da ja „Bestandsschutz“ geltend gemacht werden kann. Wer kann mir hier weiterhelfen und eine alte Beherbergungsstättenverordnung für das Bundesland Hamburg zur Verfügung stellen, die im Zeitraum der Erstellung des Gebäudes gültig war.
Und wie würde es aussehen, wenn Umbaumaßnahmen (Verkleinerung der Räume) im Gebäude vorgenommen werden. Gilt da auch noch der Bestandsschutz? Meines Erachtens nicht.
Vielen Dank für Eure Mühe und hoffe auf rege Beteiligung
Gruß Stefan
Wer kann mir helfen
Hallo -
Bestandsschutz ja oder Nein ist oftmals heikel und schwer zu beantworten.
In Ihrem Falle, wenn ich selbst als (mindestens) "Sachkundiger" irgendwo unterschreiben müßte, würde ich auf die sichere Seite gehen.
Viele Bauherren lassen heutzutage eine automat. BMA einbauen, ohne es knallhart zu MÜSSEN, besonders im Beherbergungsbereich, noch dazu mit dem kürzlichen Brandereignis.
Ich würde dies also hier, auch wenn ich es nicht "fordern" könnte, dann aber "dringend empfehlen". Eigentlich wird einer "dringenden Empfehlung" meistens nachgekommen.
Wahrscheinlich wird man hier am besten die Treppenhäuser und Flure, evtl. auch Foyer überwachen; in den Zimmern will ja mal jemand rauchen;
ich denke, es reicht als "Hausalarm", d.h. Sirenen ja, Feuerwehralarmierung nein. Wäre aber abzustimmen.
mfG
M. Koeppen
Bestandsschutz ja oder Nein ist oftmals heikel und schwer zu beantworten.
In Ihrem Falle, wenn ich selbst als (mindestens) "Sachkundiger" irgendwo unterschreiben müßte, würde ich auf die sichere Seite gehen.
Viele Bauherren lassen heutzutage eine automat. BMA einbauen, ohne es knallhart zu MÜSSEN, besonders im Beherbergungsbereich, noch dazu mit dem kürzlichen Brandereignis.
Ich würde dies also hier, auch wenn ich es nicht "fordern" könnte, dann aber "dringend empfehlen". Eigentlich wird einer "dringenden Empfehlung" meistens nachgekommen.
Wahrscheinlich wird man hier am besten die Treppenhäuser und Flure, evtl. auch Foyer überwachen; in den Zimmern will ja mal jemand rauchen;
ich denke, es reicht als "Hausalarm", d.h. Sirenen ja, Feuerwehralarmierung nein. Wäre aber abzustimmen.
mfG
M. Koeppen