Brandschutzbestimmungen für Versammlungsräume
Verfasst: So 04.01.2004 1:37
Wo kann man mehr erfahren welche aktuellen Vorschriften für Versammlungsräume gelten ?
Es sollen in einem 1978 gebauten Mehrfamiliemhaus zuvor als Ladenlokal / Arztpraxis genutze Räume als Treffpunkt für einen Verein mit über 50 Mitgliedern genutzt werden. Treffen dafür dann neue Vorschriften zu ? Die einzige Eingangstür geht z.B. bisher nach innen auf. Und die Fenster sind teilweise 1,20m hohe Kippfenster mit mittiger, horizontaler Kippachse. Wäre auch ein Kellerraum mit nur einem 40x80 cm großen Kellerfenster als Aufenthaltsraum nutzbar ??
Wir wollen uns noch nicht an das Bauamt wenden, ehe wir nicht eine ungefähre Vorstellung haben was auf uns zukommen könnte..
Es sollen in einem 1978 gebauten Mehrfamiliemhaus zuvor als Ladenlokal / Arztpraxis genutze Räume als Treffpunkt für einen Verein mit über 50 Mitgliedern genutzt werden. Treffen dafür dann neue Vorschriften zu ? Die einzige Eingangstür geht z.B. bisher nach innen auf. Und die Fenster sind teilweise 1,20m hohe Kippfenster mit mittiger, horizontaler Kippachse. Wäre auch ein Kellerraum mit nur einem 40x80 cm großen Kellerfenster als Aufenthaltsraum nutzbar ??
Wir wollen uns noch nicht an das Bauamt wenden, ehe wir nicht eine ungefähre Vorstellung haben was auf uns zukommen könnte..