Welcher Genehmigungsstand gilt bei Umbau
Verfasst: Mi 09.08.2023 9:09
Hallo liebe Foren-Gemeinde!
Mit meinem ersten Beitrag möchte ich direkt eine Frage stellen:
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Krankenhaus.
Dieses Krankenhaus wurde vor ca. 25 Jahren errichtet.
Vor wenigen Jahren war angedacht das Krankenhaus in sehr vielen Bereichen umzubauen und es wurde eine entsprechende Umbauplanung nebst neuem Brandschutzkonzept erstellt und zur Genehmigung eingereicht.
Der Umbau wurde begonnen, mitten drin allerdings abgebrochen und wird wahrscheinlich auch nicht fortgesetzt.
Mir als Brandschutzbeauftragter stellt sich nun die Frage, welcher brandschutzrechtlicher Genehmigungsstand gegenwärtig gilt bzw. bei meiner Arbeit zu berücksichtigen ist.
Der Genehmigungsstand der ursprünglichen Baugenehmigung oder der Genehmigungsstand der Umbauplanung des begonnenen aber nicht abgeschlossenen Umbaus nebst zugehörigen neuen Brandschutzkonzeptes?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
viele Grüße
Mit meinem ersten Beitrag möchte ich direkt eine Frage stellen:
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Krankenhaus.
Dieses Krankenhaus wurde vor ca. 25 Jahren errichtet.
Vor wenigen Jahren war angedacht das Krankenhaus in sehr vielen Bereichen umzubauen und es wurde eine entsprechende Umbauplanung nebst neuem Brandschutzkonzept erstellt und zur Genehmigung eingereicht.
Der Umbau wurde begonnen, mitten drin allerdings abgebrochen und wird wahrscheinlich auch nicht fortgesetzt.
Mir als Brandschutzbeauftragter stellt sich nun die Frage, welcher brandschutzrechtlicher Genehmigungsstand gegenwärtig gilt bzw. bei meiner Arbeit zu berücksichtigen ist.
Der Genehmigungsstand der ursprünglichen Baugenehmigung oder der Genehmigungsstand der Umbauplanung des begonnenen aber nicht abgeschlossenen Umbaus nebst zugehörigen neuen Brandschutzkonzeptes?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
viele Grüße