Bestandsschutz bei Türen ?
Verfasst: Di 11.07.2023 16:44
Tag zusammen,
ich würde gerne wissen, ob es Bestandsschutz bei den Türen gibt. Folgende Sachlage liegt vor:
In einem Einkaufszentrum gibt es an einer Zweiflügligen Tür vor 20 Jahren keine Anforderung. Nun wurde im Rahmen eines Bauantrages ein neues Brandschutzkonzept (BSK) eingereicht und genehmigt. Im neuen BSK wird eine T30 RS-Tür gefordert, da auch die Wand eine Anforderung (F90) erhalten hat. Die Wand ist massiv und erfüllt die Anforderung im Bestand. Allerdings erfüllt die Tür die Anforderung nicht, da im Bestand T0 vorliegt.
Meine Frage lautet, kann man in diesem Fall sich auf Bestandsschutz beruhen, oder muss die geforderte T30 RS-Tür eingebaut werden. Wenn ja, wieso ?
DANKE!
Viele Grüße
ich würde gerne wissen, ob es Bestandsschutz bei den Türen gibt. Folgende Sachlage liegt vor:
In einem Einkaufszentrum gibt es an einer Zweiflügligen Tür vor 20 Jahren keine Anforderung. Nun wurde im Rahmen eines Bauantrages ein neues Brandschutzkonzept (BSK) eingereicht und genehmigt. Im neuen BSK wird eine T30 RS-Tür gefordert, da auch die Wand eine Anforderung (F90) erhalten hat. Die Wand ist massiv und erfüllt die Anforderung im Bestand. Allerdings erfüllt die Tür die Anforderung nicht, da im Bestand T0 vorliegt.
Meine Frage lautet, kann man in diesem Fall sich auf Bestandsschutz beruhen, oder muss die geforderte T30 RS-Tür eingebaut werden. Wenn ja, wieso ?
DANKE!

Viele Grüße