Fluchttür gegen Einbruch sichern
Verfasst: Fr 23.12.2022 10:06
Hallo,
vermehrt kommt es bei uns zu Einbrüchen durch die Fluchtwegstüren von außen. Eine Überlegung ist es nun ein Rollgitter vor die Tür zu installieren um es den Dieben zu erschweren und ggf. die Türen zu verschließen.
Die Gitter sollen ausschließlich nach Feierabend geschlossen wenn sich niemand mehr im Gebäude befindet. Klar wird das eingreifen der Feuerwehr bei einem Brandfall erschwert, allerdings sind wir so gegen Einbrüche gewappnet.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage die es uns erlaubt oder verbietet so vorzugehen ?
Nachtrag:
In der ASR A1.7 heißt es:
"Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit
(Break-out) verfügen."
Heißt also wenn unsere Gitter im Brandfall selbstständig öffnen, sollte dies kein Problem sein.
vermehrt kommt es bei uns zu Einbrüchen durch die Fluchtwegstüren von außen. Eine Überlegung ist es nun ein Rollgitter vor die Tür zu installieren um es den Dieben zu erschweren und ggf. die Türen zu verschließen.
Die Gitter sollen ausschließlich nach Feierabend geschlossen wenn sich niemand mehr im Gebäude befindet. Klar wird das eingreifen der Feuerwehr bei einem Brandfall erschwert, allerdings sind wir so gegen Einbrüche gewappnet.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage die es uns erlaubt oder verbietet so vorzugehen ?
Nachtrag:
In der ASR A1.7 heißt es:
"Automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit
(Break-out) verfügen."
Heißt also wenn unsere Gitter im Brandfall selbstständig öffnen, sollte dies kein Problem sein.