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Sonderbau - Stoffbegriff, Einstufung Schießstätten

Verfasst: Sa 03.12.2022 21:07
von RKo
Moin,

vieleicht kann mir euer Schwarmwissen hier weiterhelfen:

Ich hadere ein wenig mit der Einstufung einer Schießstätte (KK und Großkaliber, aber kein Umgang/Lagerung mit Schwarzpulver o.ä.) als Sonderbau.
Nach meinem Verständnis ist die Sonderbau-Liste in der LBO abschließend; mit den zwei Öffnungsparagrafen 1) Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr bzw. 2) Anlagen und Räume, deren Art und Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind.

2) ist offensichtlich nicht zutreffend;
1) erhöhte Brand- bzw. Explosionsgefahr kann ich auf einer Schießstätte (solange da nicht mit Schwarzpulver etc. umgegangen wird) nur schwer ableiten; sofern dort Munition gelagert wird, kann das zwar angeführt werden, allerdings geben die Sicherheitsdatenblätter und Einstufung von Munition dies m.E.n. nicht her; 2. Argument wären die beim Schießen ggfs. vorliegenden unverbrannten Pulverreste - da gibt es Vorschriften zum regelmäßigen Reinigen. Da aber der Satz in der LBO eindeutig vom Umgang oder Lagerung von STOFFEN spricht, kann dies auf die Lagerung/Umgang von beschriebener Munition nicht zutreffen, da es sich eben nicht um Stoffe (gem. REACH etc.) sondern um Produkte handelt.

Hat da von Euch jmd. Erfahrung oder eine Meinung zu ?

Danke und Gruß,
Rko

Re: Sonderbau - Stoffbegriff, Einstufung Schießstätten

Verfasst: Mo 05.12.2022 9:42
von clammer
Dazu gibt es von der ARGEBAU eine Auslegungshilfe zu § 2 Abs. 4 Nr. 19 MBO (www.bauministerkonferenz.de).

Gruß
C. Lammer

Re: Sonderbau - Stoffbegriff, Einstufung Schießstätten

Verfasst: Di 06.12.2022 19:54
von RKo
danke.

Gruß, Rko