Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
MaKi5986
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Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

Beitragvon MaKi5986 » Di 06.09.2022 14:01

Hallo zusammen,

wie ist eine Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff direkt an einem Gebäude abzutrennen? Reicht da eine F30 Wand aus? Ist diese dann über die komplette Höhe des Gebäudes zu erstrecken und über welche Länge? Muss diese auch, wenn sie an einer Gebäudekante platziert ist über Kante hinweg- bzw. drum herumführen? Konnte in der LBO BW nichts dazu finden, bzw. gibt es noch weitere Gesetzestexte, wo ich Infos dazu finde?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Viele Grüße

MaKi

B Hujer
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Re: Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

Beitragvon B Hujer » Mi 07.09.2022 8:08

Tankstellen
Eigenverbrauchstankstellen

Nach der AwSV gibt es eine Erleichterung für Eigenverbrauchstankstellen (EVTS) nur in § 19 Abs. 3. Demnach dürfen

die Bemessung des Rückhaltevolumens (§ 18 Abs. 3),
ein Ablauf mit Kontrolle vor der Ableitung von Niederschlagswasser (§ 19 Abs. 1) bzw.
Anforderungen an die Ableitung von Niederschlagswasser nach § 19 Abs. 2
durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden, mit denen ein gleichwertiges Sicherheitsniveau (s. TRwS 781) erreicht wird. Der Jahresdurchsatz spielt nur noch bei der Definition der EVTS (§ 2 Abs. 12) eine Rolle.


https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/betrieblicher-umweltschutz/technische-anforderungen-an-anlagen

Ergebnis der schnellen Google-Suche. Die AwSV gibt dir vermutlich alle Anforderungen, die du benötigst. Hatte diesen Fall bei meinem alten Arbeitgeber in der Niederlassung in Bremen. War nicht so aufwändig, wie befürchtet.

Grüße aus dem Allgäu

clammer
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Re: Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff

Beitragvon clammer » Fr 09.09.2022 7:52

Es gelten u. a.
- TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
(entspricht TRBS 3151)

Gruß
C. Lammer