Glaswand in erweiterten notwendigen Treppenraum
Verfasst: Mo 20.06.2022 8:51
Hallo Leute,
der Bauherr will im Erdgeschoss zwischen Durchfahrt (nach Brandschutzkonzept: notwendigen Treppenraum) und einer kleinen Gewerbeeinheit (13m²) eine Glaswand.
Die Anforderung an die Wand ist Bauart Brandwand. Ich kann die Gallaswand nur F90 ausbilden, aber nicht der Widerstand gegen mechanische Belastung kann nicht gegeben werden. Ich muss eine ABweichugn schreiben und mir fällt die Begründung schwer.
Schutzziel: Keine Brand- oder Rauchbeanschlagung von der Gewerbeeinheit zum notwendigen Treppenraum.
Mit Kompensationen wie Nebellöschanlage würde es funktionieren. Diese sind aber sehr teuer. Kann man das auch anders begründen, dass diese Abweichung stattgegeben werden kann?
Vielen Dank
Lin
der Bauherr will im Erdgeschoss zwischen Durchfahrt (nach Brandschutzkonzept: notwendigen Treppenraum) und einer kleinen Gewerbeeinheit (13m²) eine Glaswand.
Die Anforderung an die Wand ist Bauart Brandwand. Ich kann die Gallaswand nur F90 ausbilden, aber nicht der Widerstand gegen mechanische Belastung kann nicht gegeben werden. Ich muss eine ABweichugn schreiben und mir fällt die Begründung schwer.
Schutzziel: Keine Brand- oder Rauchbeanschlagung von der Gewerbeeinheit zum notwendigen Treppenraum.
Mit Kompensationen wie Nebellöschanlage würde es funktionieren. Diese sind aber sehr teuer. Kann man das auch anders begründen, dass diese Abweichung stattgegeben werden kann?
Vielen Dank
Lin