Notwendigkeit von Prüfungen nach Bauprüfverordnung
Verfasst: Di 12.04.2022 12:12
Hallo,
immer wieder stehe ich vor widersprüchlichen Aussagen bei Hochhäusern anno 1990.
Wir haben "freiwillig" also ohne die Mitwirkung von Behörden unserer Hochhäuser sicherer gemacht. Baugenehmigungen waren dazu nicht erforderlich. Gefährdungsbeurteilungen durch die Bauordnungsbehörden auch nicht, obwohl das Ministerium dazu 199? aufforderte.
Wir haben Brandmeldeanlagen, Sicherheitstromversorgungen, Alarmierungen (nicht auf die FW aufgeschaltet) nachgerüstet. Oft nur nach unserem besten Wissen und Gewissen und mit der Absicht die Häuser etwas sicherer zu machen.
Nun lassen wir diese auch regelmäßig warten und nach Bauprüfverordnung prüfen.
Die meisten Hinweise der Prüfsachverständigen beziehen sich auf Hinweise, dass sie vieles nicht bewerten können, weil eine Baugenehmigung bzw. Gefährdungsbeurteilung nicht vorliegt. Oft wird das als Mangel dargestellt, der bis zu einem bestimmten Termin beseitigt werden sollte.
Meine Fragen nun:
1) Sind wir überhaupt verpflichtet bei bauordnungsrechtlich nicht geforderten freiwilligen Einbauten nach Bauprüfverordnung prüfen zu lassen?
2) Wenn Frage 1 mit ja - dann: Wir treffen bereits Überlegungen, diese Einbauten wieder ausbauen zu lassen. Nur macht das keinen Sinn.
3) Müssen die oben genannten freiwilligen Nachrüstungen einer Bauordnung (Musterrichtlinien) gerecht werden. Manchmal geht das aufgrund der Altbausubstanz nicht. Zum Beispiel, dass die Lautstärke von Alarmierungen nicht bis in das letzte Zimmer mit ausreicht.
4) Gefährdungsbeurteilungen sind das Zauberwort. Aber auch hier folgt man welchem Anspruch?
Freundliche Grüße
H. Becker
immer wieder stehe ich vor widersprüchlichen Aussagen bei Hochhäusern anno 1990.
Wir haben "freiwillig" also ohne die Mitwirkung von Behörden unserer Hochhäuser sicherer gemacht. Baugenehmigungen waren dazu nicht erforderlich. Gefährdungsbeurteilungen durch die Bauordnungsbehörden auch nicht, obwohl das Ministerium dazu 199? aufforderte.
Wir haben Brandmeldeanlagen, Sicherheitstromversorgungen, Alarmierungen (nicht auf die FW aufgeschaltet) nachgerüstet. Oft nur nach unserem besten Wissen und Gewissen und mit der Absicht die Häuser etwas sicherer zu machen.
Nun lassen wir diese auch regelmäßig warten und nach Bauprüfverordnung prüfen.
Die meisten Hinweise der Prüfsachverständigen beziehen sich auf Hinweise, dass sie vieles nicht bewerten können, weil eine Baugenehmigung bzw. Gefährdungsbeurteilung nicht vorliegt. Oft wird das als Mangel dargestellt, der bis zu einem bestimmten Termin beseitigt werden sollte.
Meine Fragen nun:
1) Sind wir überhaupt verpflichtet bei bauordnungsrechtlich nicht geforderten freiwilligen Einbauten nach Bauprüfverordnung prüfen zu lassen?
2) Wenn Frage 1 mit ja - dann: Wir treffen bereits Überlegungen, diese Einbauten wieder ausbauen zu lassen. Nur macht das keinen Sinn.
3) Müssen die oben genannten freiwilligen Nachrüstungen einer Bauordnung (Musterrichtlinien) gerecht werden. Manchmal geht das aufgrund der Altbausubstanz nicht. Zum Beispiel, dass die Lautstärke von Alarmierungen nicht bis in das letzte Zimmer mit ausreicht.
4) Gefährdungsbeurteilungen sind das Zauberwort. Aber auch hier folgt man welchem Anspruch?
Freundliche Grüße
H. Becker