Abgeschotteter Flur im Hochhaus durch T30 Türen mit Rauchschutz
Verfasst: Fr 01.04.2022 14:47
Hallo,
wir haben kürzlich in unserem Haus, was zu 90% aus Eigentumswohnungen besteht, unsere Etagen (10 Etagen Haus, Baujahr 1972) mit neuen T-30 Türen
ausgestattet, bzw. ist jede Etage für sich vom Treppenhaus abgetrennt.
Die Verwaltung besteht darauf, dass vor den Wohnungstüren, kein Schuhschrank, aus Brandschutztechnischen Gründen, stehen darf.
Meine frage ist, hat die Verwaltung Recht und gibt es da ein Gesetz dafür?
Die Verwaltung meinte vor 2-3 Jahren, dass es kein Gesetz gebe, aber es aus Solidarität zu den anderen Häusern( 4 Etagen,ohne Abtrennung mit T-30Türen zu den Wohnungen) machen wolle. Vieleicht weis jemand eine Antwort.
Seit dieser Zeit ist ein Streit entstanden.
LG
Olaf
wir haben kürzlich in unserem Haus, was zu 90% aus Eigentumswohnungen besteht, unsere Etagen (10 Etagen Haus, Baujahr 1972) mit neuen T-30 Türen
ausgestattet, bzw. ist jede Etage für sich vom Treppenhaus abgetrennt.
Die Verwaltung besteht darauf, dass vor den Wohnungstüren, kein Schuhschrank, aus Brandschutztechnischen Gründen, stehen darf.
Meine frage ist, hat die Verwaltung Recht und gibt es da ein Gesetz dafür?
Die Verwaltung meinte vor 2-3 Jahren, dass es kein Gesetz gebe, aber es aus Solidarität zu den anderen Häusern( 4 Etagen,ohne Abtrennung mit T-30Türen zu den Wohnungen) machen wolle. Vieleicht weis jemand eine Antwort.
Seit dieser Zeit ist ein Streit entstanden.
LG
Olaf