Klimaanlage unter ext. Treppe
Verfasst: Mi 20.10.2021 15:57
Hallo zusammen,
bei einer Begehung (in Sachsen-Anhalt) habe ich folgende Situation vorgefunden:
Bei einem von zwei baulichen Rettungswegen führt der Notausgang aus dem notwendigen Treppenraum auf der Gebäuderückseite zu einem Podest und weiter zu einer externen Stahltreppe (nicht eingehaust), die vom Hochparterre auf den Boden führt.
Direkt unter der Stahltreppe wurde nun ein Klimagerät installiert - was ich als sehr bedenklich einschätze, da im Brandfall (der Klimaanlage) der Notausgang nicht genutzt werden kann.
Aber: welche Argumentation (von meinem Bauchgefühl abgesehen) gibt es, damit die Verschiebung der Anlage gefordert werden kann? Kann man das alleine aufgrund §34 Abs.1 Punkt 3 BauO LSA ableiten ("Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig [...] als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.") oder gibt es konkretere Ansatzpunkte?
Besten Dank im Voraus für das Schwarmwissen!
Thomas
bei einer Begehung (in Sachsen-Anhalt) habe ich folgende Situation vorgefunden:
Bei einem von zwei baulichen Rettungswegen führt der Notausgang aus dem notwendigen Treppenraum auf der Gebäuderückseite zu einem Podest und weiter zu einer externen Stahltreppe (nicht eingehaust), die vom Hochparterre auf den Boden führt.
Direkt unter der Stahltreppe wurde nun ein Klimagerät installiert - was ich als sehr bedenklich einschätze, da im Brandfall (der Klimaanlage) der Notausgang nicht genutzt werden kann.
Aber: welche Argumentation (von meinem Bauchgefühl abgesehen) gibt es, damit die Verschiebung der Anlage gefordert werden kann? Kann man das alleine aufgrund §34 Abs.1 Punkt 3 BauO LSA ableiten ("Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig [...] als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.") oder gibt es konkretere Ansatzpunkte?
Besten Dank im Voraus für das Schwarmwissen!
Thomas