Abweichung Brandschutznachweis
Verfasst: Fr 02.07.2021 9:33
Guten Tag,
im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.
Mittlerweile wurden Baumängel an dem Gebäude festgestellt. WDVS besteht aus Polystyrol-Hartschaum-Dämmplatten. Laut Brandschtuznachweis werden über den Fenstern Brandbarrieren , bzw. Brandriegel benötigt. Diese wurden nicht verbaut.
Eine Sanierung ist geplant. Trotzdem meine Frage. Haben diese baulichen Mängel und Abweichungen vom Brandschutz einen direkten Einfluss auf die Nutzung des Gebäudes? Ist eine Nutzung aus Brandschutztechnischer Sicht überhaupt noch zulässig?
Vielen Dank für alle Antworten.
im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.
Mittlerweile wurden Baumängel an dem Gebäude festgestellt. WDVS besteht aus Polystyrol-Hartschaum-Dämmplatten. Laut Brandschtuznachweis werden über den Fenstern Brandbarrieren , bzw. Brandriegel benötigt. Diese wurden nicht verbaut.
Eine Sanierung ist geplant. Trotzdem meine Frage. Haben diese baulichen Mängel und Abweichungen vom Brandschutz einen direkten Einfluss auf die Nutzung des Gebäudes? Ist eine Nutzung aus Brandschutztechnischer Sicht überhaupt noch zulässig?
Vielen Dank für alle Antworten.