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Handlauf an der Treppe - Einengung

Verfasst: Di 19.01.2021 18:31
von Schoenbrunner
Hallo, ich bräuchte eine Aussage zur nicht zulässigen Einengung einer Treppe, aufgrund des nachträglichen Einbaus eines zweiten Handlaufs. Ich habe irgendwo gelesen, dass der Einbau eines zweiten Handlaufes nicht schädlich ist. Ja, aber ihr wisst ja "Wissen .. heißt wissen wo es steht..."!!
Hinweis: hier handelt es sich um eine außenliegende Treppe (Fluchttreppe einer Schule). Danke für die Unterstützung

Re: Handlauf an der Treppe - Einengung

Verfasst: Mi 20.01.2021 9:27
von clammer
Das Sie kein Bundesland angegeben haben:

Muster-Schulbau-Richtlinie, Nummer 3.4:

"Es muss jedoch mindestens folgende nutzbare Breite vorhanden sein ...
Die erforderliche nutzbare Breite der notwendigen Flure und notwendigen Treppen darf durch offenstehende Türen, Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden."

Gruß
C. Lammer

Re: Handlauf an der Treppe - Einengung

Verfasst: Do 21.01.2021 9:27
von Schoenbrunner
ja, danke! Bei dieser außenliegenden Fluchttreppe handelt es sich um keine "Notwendige Treppe"! Ich werde im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung einen Vorschlag erarbeiten. Das Ergebnis wird sein: nicht schädlich!

Re: Handlauf an der Treppe - Einengung

Verfasst: Do 21.01.2021 15:51
von clammer
Bei dieser außenliegenden Fluchttreppe handelt es sich um keine "Notwendige Treppe"!

Baurechtlich schließt sich das aus. Eine "Fluchttreppe" ist immer auch eine notwendige Treppe.
Das wäre nur anders, wenn die außenliegende Fluchttreppe rein aus dem Arbeitsschutz- und nicht nach dem Baurecht notwendig oder eine rein freiwillige Maßnahme wäre. Dies könnte bei einer Schule hypothetisch nur beim Lehrerzimmer o. ä. der Fall sein.

Gruß
C. Lammer

Re: Handlauf an der Treppe - Einengung

Verfasst: Fr 22.01.2021 9:47
von Schoenbrunner
Danke für die Info. Diese Treppe stellt den zweiten Rettungsweg her, der in der Vergangenheit gefehlt. Wie halt in den Schulen der 70er üblich.
Trotzdem kann ich mich nicht erinnern, dass irgendwo geschrieben steht, dass eine Fluchttreppe, vor allen Dingen wenn sie den zweiten RW darstellt, immer ein Notwendiger Rettungsweg ist.

Gruß
Heinz