Flure: Rauchabschnitt nicht länger als 30 Meter
Verfasst: Do 22.10.2020 22:59
Hallo liebe Brandschutz Gemeinde,
im Netz finde ich trotz intensiver Suche über alle möglichen Suchbegriffe nichts – vielleicht mache ich einen Denkfehler oder die Kommentare zur BauONRW (komme aus Dortmund) bekommen ein zusätzliches Kapitel.
Ich versuche es mit „kurz“: In der BauO steht: „die Rauchabschnitte sollen nicht länger als 30 m sein“ und ich finde als Beispiele im Netz nur mehr oder weniger gerade Flure, keine umlaufenden Flure.
Im vorliegenden Fall befinden sich in einem 8 stöckigen Haus (Eigentumswohnungen und ich bin selbst Miteigentümer dort) jeweils in jeder Etage umlaufende Flure, von denen jeweils die Wohnungstüren nur nach aussen hin abgehen, in dem Kern dieser Flure sind etagenweise Abstellräume untergebracht (eigene Abschlusstüren) sowie die Aufzugsanlage. Also: Viereckiger Bau, rundherum die Wohnungen mit rundherum Loggien, nach innen kommen dann jeweils der umlaufende Flur, weiter innen dann die Abstellräume und die Aufzüge.. An einer der „Ecken“, in der Nähe der beiden Aufzüge, sitzt das Gebäudetreppenhaus.
Dieser umlaufende Flur hat eine Gesamtlänge von 48 Metern, allerdings vom weitesten Punkt zur Treppe logischerweise nur 24 Meter, sozuagen 2 mal.
Ist also das Schutzziel lediglich möglichst wenige Meter zum Treppenhaus zu haben, dann wären keine Rauchabschnittstüren nötig denn dann bleibt es ja bei 24 Metern Gesamtlänge (ich finde nichts über Volumen, Deckenhöhen oder so etwas). Selbst wenn man die hinterste Ecke des Hauses (also Wohnungstür geöffnet und den Weg durch die Wohnung zur äussersten Ecke) noch dazu addiert sollte man unter 30 Meter liegen.
Ich bin ganz klar für einen gut durchdachten Brandschutz (komme aus der Alarmanlagen Branche), aber diese Rauchabschnittstüren rauben dem Haus jeden Komfort und schaffen im Brandfall m. E. eher zwei zusätzliche gefährliche Barrieren.
Ein erstelltes Gutachten weisst lediglich darauf hin dass die Flurlänge 48 Meter beträgt, dass 2 Rauchabschnittüren pro Etage vorzusehen sind im Hinblick auf „über 30 Meter Flurlänge“. Auf die Tatsache des umlaufenden Flures wird nicht eingegangen.
Ehe ich das alles noch näher beschreibe würde ich mir wünschen dass jemand dieses Thema kennt und daher entsprechend schnell die Antwort weiss.
Danke erstmal allein für‘s Lesen. Liebe Grüße aus Dortmund, Michael
im Netz finde ich trotz intensiver Suche über alle möglichen Suchbegriffe nichts – vielleicht mache ich einen Denkfehler oder die Kommentare zur BauONRW (komme aus Dortmund) bekommen ein zusätzliches Kapitel.
Ich versuche es mit „kurz“: In der BauO steht: „die Rauchabschnitte sollen nicht länger als 30 m sein“ und ich finde als Beispiele im Netz nur mehr oder weniger gerade Flure, keine umlaufenden Flure.
Im vorliegenden Fall befinden sich in einem 8 stöckigen Haus (Eigentumswohnungen und ich bin selbst Miteigentümer dort) jeweils in jeder Etage umlaufende Flure, von denen jeweils die Wohnungstüren nur nach aussen hin abgehen, in dem Kern dieser Flure sind etagenweise Abstellräume untergebracht (eigene Abschlusstüren) sowie die Aufzugsanlage. Also: Viereckiger Bau, rundherum die Wohnungen mit rundherum Loggien, nach innen kommen dann jeweils der umlaufende Flur, weiter innen dann die Abstellräume und die Aufzüge.. An einer der „Ecken“, in der Nähe der beiden Aufzüge, sitzt das Gebäudetreppenhaus.
Dieser umlaufende Flur hat eine Gesamtlänge von 48 Metern, allerdings vom weitesten Punkt zur Treppe logischerweise nur 24 Meter, sozuagen 2 mal.
Ist also das Schutzziel lediglich möglichst wenige Meter zum Treppenhaus zu haben, dann wären keine Rauchabschnittstüren nötig denn dann bleibt es ja bei 24 Metern Gesamtlänge (ich finde nichts über Volumen, Deckenhöhen oder so etwas). Selbst wenn man die hinterste Ecke des Hauses (also Wohnungstür geöffnet und den Weg durch die Wohnung zur äussersten Ecke) noch dazu addiert sollte man unter 30 Meter liegen.
Ich bin ganz klar für einen gut durchdachten Brandschutz (komme aus der Alarmanlagen Branche), aber diese Rauchabschnittstüren rauben dem Haus jeden Komfort und schaffen im Brandfall m. E. eher zwei zusätzliche gefährliche Barrieren.
Ein erstelltes Gutachten weisst lediglich darauf hin dass die Flurlänge 48 Meter beträgt, dass 2 Rauchabschnittüren pro Etage vorzusehen sind im Hinblick auf „über 30 Meter Flurlänge“. Auf die Tatsache des umlaufenden Flures wird nicht eingegangen.
Ehe ich das alles noch näher beschreibe würde ich mir wünschen dass jemand dieses Thema kennt und daher entsprechend schnell die Antwort weiss.
Danke erstmal allein für‘s Lesen. Liebe Grüße aus Dortmund, Michael