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Flure: Rauchabschnitt nicht länger als 30 Meter

Verfasst: Do 22.10.2020 22:59
von MikeT5
Hallo liebe Brandschutz Gemeinde,
im Netz finde ich trotz intensiver Suche über alle möglichen Suchbegriffe nichts – vielleicht mache ich einen Denkfehler oder die Kommentare zur BauONRW (komme aus Dortmund) bekommen ein zusätzliches Kapitel.
Ich versuche es mit „kurz“: In der BauO steht: „die Rauchabschnitte sollen nicht länger als 30 m sein“ und ich finde als Beispiele im Netz nur mehr oder weniger gerade Flure, keine umlaufenden Flure.
Im vorliegenden Fall befinden sich in einem 8 stöckigen Haus (Eigentumswohnungen und ich bin selbst Miteigentümer dort) jeweils in jeder Etage umlaufende Flure, von denen jeweils die Wohnungstüren nur nach aussen hin abgehen, in dem Kern dieser Flure sind etagenweise Abstellräume untergebracht (eigene Abschlusstüren) sowie die Aufzugsanlage. Also: Viereckiger Bau, rundherum die Wohnungen mit rundherum Loggien, nach innen kommen dann jeweils der umlaufende Flur, weiter innen dann die Abstellräume und die Aufzüge.. An einer der „Ecken“, in der Nähe der beiden Aufzüge, sitzt das Gebäudetreppenhaus.
Dieser umlaufende Flur hat eine Gesamtlänge von 48 Metern, allerdings vom weitesten Punkt zur Treppe logischerweise nur 24 Meter, sozuagen 2 mal.
Ist also das Schutzziel lediglich möglichst wenige Meter zum Treppenhaus zu haben, dann wären keine Rauchabschnittstüren nötig denn dann bleibt es ja bei 24 Metern Gesamtlänge (ich finde nichts über Volumen, Deckenhöhen oder so etwas). Selbst wenn man die hinterste Ecke des Hauses (also Wohnungstür geöffnet und den Weg durch die Wohnung zur äussersten Ecke) noch dazu addiert sollte man unter 30 Meter liegen.
Ich bin ganz klar für einen gut durchdachten Brandschutz (komme aus der Alarmanlagen Branche), aber diese Rauchabschnittstüren rauben dem Haus jeden Komfort und schaffen im Brandfall m. E. eher zwei zusätzliche gefährliche Barrieren.
Ein erstelltes Gutachten weisst lediglich darauf hin dass die Flurlänge 48 Meter beträgt, dass 2 Rauchabschnittüren pro Etage vorzusehen sind im Hinblick auf „über 30 Meter Flurlänge“. Auf die Tatsache des umlaufenden Flures wird nicht eingegangen.
Ehe ich das alles noch näher beschreibe würde ich mir wünschen dass jemand dieses Thema kennt und daher entsprechend schnell die Antwort weiss.
Danke erstmal allein für‘s Lesen. Liebe Grüße aus Dortmund, Michael

Re: Flure: Rauchabschnitt nicht länger als 30 Meter

Verfasst: Fr 23.10.2020 12:36
von Laschinsky
Ganz sicher bin ich mir in diesem Fall nicht. Da aber bei nur einer Fluchtrichtung der Flur nur 15 m lang sein darf, würde ich das als Länge zum Treppenraum interpretieren. Allerdings zählt nur das, was im Gutachten steht..

Re: Flure: Rauchabschnitt nicht länger als 30 Meter

Verfasst: Mo 26.10.2020 9:43
von clammer
Hallo Michael,
es müssen zwei Dinge unterschieden werden.
Die Gesetzes- (Baurecht) und die Genehmigungslage.

Die aktuelle(!) Gesetzeslage ist so, dass notwendige Flure nach mindestens 30 durch rauchdichte Türen zu unterteilen sind. Das gilt immer und es spielt keine Rolle, ob der Flur gerade, kreisförmig, umlaufend oder im Zick-Zack verläuft. Somit müsste heute der Flur unterteilt werden.

Die Besonderheit In Ihrem Fall ist, dass eine Türe nicht ausreicht, da durch die Anordnung des Flures sonst keine Rauchabschnitte gebildet werden.

Dem ist jetzt nicht so. Und damit wären wir bei der Genehmigungslage. Es kann beispielsweise sein, dass bei der Errichtung des Gebäudes die vorgenannte Anforderung noch gar nicht existierte. Oder dass von dieser Anforderung im Zuge des Genehmigungsverfahrens abgewichen wurde.

Gruß
C. Lammer

P. S. Ihre Auffassung, dass "zwei zusätzliche gefährliche Barrieren" entstehen, teile ich nicht. Es gibt technisch durchaus die Möglichkeit, dass diese Tüten im Alltag keinerlei Hindernis darstellen. Dies ist aber mit investiven und laufenden Kosten verbunden.

Re: Flure: Rauchabschnitt nicht länger als 30 Meter

Verfasst: Di 27.10.2020 13:37
von MikeT5
Hallo Herr Lammer,
danke für Ihren Beitrag!

Hiesse das es gäbe eine Art von Bestandsschutz?

Ich gehe erst einmal davon aus dass zur Bauzeit des Hauses (etwa 1970) diese Vorschriften noch nicht existierten. Das ganze Haus ist damals m. E. von den verantwortlichen Architekten und Bauingenieuren her sehr durchdacht gebaut worden. Beispielsweise sind bestimmte Wände in den Wohnungen zur Regulierung von Feuchtigkeit, zum Schallschutz, vielleicht auch Brandschutz (alles Annahmen von mir) aus Vollgips errichtet worden, Wohnungsabschlusstüren sind massive Holztüren mit Metallumrahmung im Kunststoffmantel, haben nach unten hin sich beim Schliessen selbst bewegende Dichtungen usw.

Eine Besonderheit die noch zu nennen wäre ist die dass es zwischen zwei der Flure jeweils eine Tür gibt von der die in der Mitte des Gebäudes abgehenden Abstellräume bedient werden. Hier sind offensichtlich Brandschutztüren drin. Betroffene könnten im Brandfall leicht diese "Abkürzung" benutzen um dann an die Treppe zu gelangen.

Die Stadt Herdecke hat letztes Jahr kurz vor Weihnachten die Eigentümer gezwungen die auf den umlaufenden Balkonen stehenden Abtrennungen alle zu entfernen, innerhalb nur einer Woche, sonst mit Evakuierung gedroht (es sind wohl auch neue Mitarbeiter dort). Grund war dass gewährleistet sein müsse dass jeder (auch mit Rollator etwa) auf der Etage im Brandfall um das Haus herumlaufen können müsse. Die Abtrennungen sind Metallrahmen mit dünnen Eternitplatten die -so war mir das aus dem Anfang der Neunziger bekannt durch dort lebende Ersteigentümer- von der Feuerwehr im Brandfall leicht mit einer Axt entfernt werden können. Mit dieser Aktion kann zwar nun jeder um das Gebäude laufen aber m. E haben sich nun die Wind und Wetterlasten geändert und auch die Tatsache dass ja die Abtrennungen auch um Falle des Brandes einer Wohnung wertvolle Brandabschnitts Abtrennungen darstellen, sind jetzt einfach weg.

Irgendwie habe ich eben den Eindruck dass das alles kein Konzept ist sondern ein bisschen "willkürlich", wobei ich niemdem auf die Füsse treten will...

Re: Flure: Rauchabschnitt nicht länger als 30 Meter

Verfasst: Mi 28.10.2020 8:51
von clammer
Hallo Michael,

die Forderungen gab es schon in der Bauordnung von 1962. Das hilft aber alles nicht weiter, ausschlaggebend ist die Baugenehmigung für das Gebäude.
In einem Forum sind die Möglichkeiten sehr beschränkt; im Zweifel müssten Sie eine staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz hinzuziehen, der sich die Sach- und Genehmigungslage vor Ort ansieht und Sie dann beraten kann.

Gruß
C. Lammer