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Zweiter Fluchtweg über Flachdach

Verfasst: Do 08.10.2020 8:42
von feuerwehrbordercollie
Hallo,
in unserer Klinik ist bei einem Gebäude (Altbau) der zweite Fluchtweg, ca. 30 Meter, über ein Flachdach im Brandschutzkonzept festgelegt.
Im EG des Gebäudes befindet sich die Ergotherapie.
In den beiden Endpunkten des Gebäudes, welche jeweils ein 1.OG verfügen und die den zweiten Fluchtweg über das Dach haben (neben dem Treppenraum), befinden sich weitere Therapieen wie Tanztherapie und Töpfern.
Alle Menschen im 1.OG können laufen und sind nicht gebehindert oder eingeschränkt.
Das Gebäude wird nur von 07:00 bis 17:00 Uhr genutzt.
Kann man den zweiten Fluchtweg der Mittig vom Dach, welcher auf beiden Seiten mehr als 2 Meter von der Dachkannte entfernt ist auch mit Pfosten und einer Sicherheitskette absichern?
Als Laufweg würden Betonplatten auf das Dach gelegt werden.

N. Fröhlich

Re: Zweiter Fluchtweg über Flachdach

Verfasst: So 18.10.2020 13:35
von Laschinsky
Hallo,

Punkt 6 der ASR A2.3 fordert, daß Dachflächen, über die zweite Fluchtwege führen, den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Rettungswege (z. B. hinsichtlich Tragfähigkeit, Feuerwiderstandsdauer und Umwehrungen der Fluchtwege im Falle einer bestehenden Absturzgefahr) entsprechen müssen. Hierzu führt die ASR A 1.2 in Punkt 5.4 aus, daß Verkehrswege, bei denen derAbstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz liegen. Das Betreten des Gefahrenbereiches neben dem Verkehrsweg ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. eine optisch deutlich erkennbare Abgrenzung durch Ketten oder Seile, gegen unbefugten Zutritt zu sichern.

Viele Grüße

Re: Zweiter Fluchtweg über Flachdach

Verfasst: Fr 23.10.2020 10:46
von feuerwehrbordercollie
Danke für die Info!