Neueinbau BST

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ABE

Neueinbau BST

Beitragvon ABE » Mi 16.09.2020 15:41

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Neueinbaus von Brandschutztüren.

Im Rahmen einer Renovierung sind alte durch neue BST (Novoferm T30RS) ersetzt worden.
Was muss der Schreiner der die Türen eingebaut hat an Unterlagen beibringen?
Und welche Unterlagen braucht der Prüfer der die BST (vor Inbetriebnahme) und wiederkehrend prüft?
Würde mir sehr helfen
Danke im Voraus

clammer
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Re: Neueinbau BST

Beitragvon clammer » Mi 16.09.2020 16:59

Ich gehe mal davon aus, dass die Türe gemäß einer nationalen Zulassung eingebaut wurde; also mit einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.

Dann muss der, der die Tür eingebaut hat - neben den Vorgaben des Herstellers - folgende Dokumente übergeben:
- Die Übereinstimmungserklärung, mit der Ausführende die Übereinstimmung der Ausführung (also das, was er eingebaut hat) mit der Zulassung bescheinigt. Diese Erklärung benötigen Sie ggf. als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht. Der Inhalt steht in der Zulassung.
- Die Wartungsanleitung des Herstellers.
- Die Einbauanleitung.
- Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (als Kopie)

Gruß
C. Lammer

P.S. Einen Prüfer für die Inbetriebnahme brauchen Sie nicht.

ABE

Re: Neueinbau BST

Beitragvon ABE » Mi 16.09.2020 19:27

Hallo Hr. Lammer
Danke für die Antwort
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt habe ich, dann habe ich
die FACHUNTERNEHMERBESCHEINIGUNG (Übereinstimmungserklärung) bekommen und
Aufbaupläne der Türen mit Daten z.B. (Pos. 0080, Anzahl: 1 Büro Wimmer Oberfläche: DB 703 Kommission: 5472412 Serie: NovoFire NOVOFIRE T30 BS/RS
Deswegen die Frage, ob dies ausreichend ist?

Gruß ABE

clammer
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Re: Neueinbau BST

Beitragvon clammer » Do 17.09.2020 7:44

Guten Tag,
nein. Siehe meine Auflistung.
Wenn Sie das AbZ haben, finden Sie am Ende des Kapitels "Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung" sowie im Kapitel "Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt und Wartung" die notwendigen Dokumente, die aufgrund des AbZ übergeben werden müssen.

Gruß
C. Lammer

P.S. Es gibt noch zwei Arten des AbZ. Bei den neueren ist die Rauchschutzfunktion mit enthalten. Bei den ältern nicht; dann brauchen Sie auch noch das Prüfzeugnis für den Rauchschutz und alles andere wie beim Feuerschutzabschluss.

ABE

Re: Neueinbau BST

Beitragvon ABE » Do 17.09.2020 12:05

Vielen Dank
Gruß ABE