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Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Mo 07.09.2020 11:07
von Sebastian Pubanz
Guten Morgen,

unsere Firma plant in der Fertigung 2 oder 3 Büroräume zu errichten. Gibt es an diese Räume bestimmte Anforderungen bzgl. des Brandschutzes?
Hat da vielleicht schon jemand Erfahrungen sammeln können oder kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann?

Vielen Dank im Voraus

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Mo 07.09.2020 16:15
von clammer
Guten Tag,
für eine sinnvolle Antwort ist die Frage zu allgemein. Mit einem "Ja" ist Ihnen sicherlich nicht geholfen?
Nachlesen können Sie zum Beispiel in den Bau- und Sonderbauverordnungen des betreffenden Bundeslandes, in den Bestimmungen zum Arbeitsschutz, im Regelwerk der Berufsgenossenschaften und in den Regeln der (Feuer-)Versicherer.

Gruß
C. Lammer

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Di 08.09.2020 7:35
von Sebastian Pubanz
Guten Morgen,

vielen Dank für die zügige Antwort.
Ich lese mich mal ein und würde mich dann gerne noch einmal hier melden.
Haben Sie selsbt auch schon so etwas geplant weil Sie die Frage mit "Ja" beantworten könnten?

Viele Grüße

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Di 08.09.2020 8:11
von Sebastian Pubanz
Laut Industriebaurichtlinie (zu 3.9) werden Einbauten nicht brandschutztechnisch bemessen. Das heißt für mich, dass ich den Brandschutz hier nicht berücksichtigen muss, oder?
Werde ich denn das Bauamt informieren müssen und eine Nutzungsänderung beantragen?

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Di 08.09.2020 15:57
von clammer
Basiert denn Ihre Baugenehmigung auf der Industriebaurichtlinie?

Gruß
C. Lammer

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Di 08.09.2020 19:23
von Sebastian Pubanz
:down:

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Mi 09.09.2020 8:53
von THE
Also jetzt mal ehrlich: :-((

Wenn man ungenau fragt, und sich selber nicht mal sicher ist bei der Grundlage seiner Fragen ("[...]gehe ich mal davon aus, das hier die Industrierichtlinie angewandt werden kann"), braucht man sich doch nicht zu wundern, wenn man Nachfragen erhält.

Der Brandschutz -gerade im baulichen Bereich- ist so vielschichtig, dass es nicht DIE generell geltende Regelung gibt. Selbst innerhalb einer Richtlinie (z.B. Industriebau) gibt es aufgrund des Föderalismus abweichende Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland. Und da sind dann weitere Differenzierungen (gefährliche Stoffe, Heißarbeiten, etc.) noch gar nicht mal inkludiert.

Wenn Sie also eine kompetente Information zu Ihrem Problem vor Ort haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) detaillierte Schilderung der Begebenheiten vor Ort, so dass man hier im Forum auch eine fundierte (und kostenlose) Antwort geben kann.
2) (kostenpflichtige) Beauftragung eines Brandschutzsachverständigen, der eine Begehung vor Ort durchführt, seinen Bericht schreibt und Ihnen dann nach einiger Zeit das Ergebnis zukommen lässt.

Nur mal so zum Nachdenken mitgegeben ....

Re: Meisterbüro in der Fertigung nachrüsten

Verfasst: Mi 09.09.2020 10:36
von B Hujer
Sebastian Pubanz hat geschrieben:Wofür genau ist dieses Forum eigentlich? Um Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen oder auf gestellte Fragen noch mehr zu fragen?
1. Da es sich um ein reines Industriegebiet handelt, gehe ich mal davon aus, das hier die Industrierichtlinie angewandt werden kann.
2. Wenn ich frage, ob ich das Bauamt benachrichtigen muss, habe ich mit Sicherheit noch KEINE Baugenehmigung. Daher hätten Sie sich Ihre Frage auch sparen können.

Generell können Sie sich Ihre Kommentare klemmen. Vielleicht gibt es hier im Forum jemanden, der hilfsbereiter ist.


Der Ton war meiner Meinung nach zu hart gewählt.
clammer ist ein fach- und sachkundiger User, der jedem hier im Forum versucht zu helfen.

Die Frage ist durchaus berechtigt, da ich auch (kleine) Industrieanlagen kenne, welche aber nach Landesbauordnung errichtet wurden.