Notausstiegsfenster - Höhe außen?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
KruegerH
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Notausstiegsfenster - Höhe außen?

Beitragvon KruegerH » Mo 08.06.2020 10:30

Hallo, ich habe eine Frage zum Notaustiegsfenster. Für innen ist die maximale Höhe 120cm über dem Fußboden festgelegt.
Gilt Außen die gleiche Höhe zum Erreichen des Bodens? Meist liegt dieser Tiefer. Ist ein Posdest oder Leiter notwendig?

Danke
Grüße von der Ostsee
Holger

THE
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Re: Notausstiegsfenster - Höhe außen?

Beitragvon THE » Di 16.06.2020 15:11

Hallo,

die (unverbindliche) ASR A2.3 gibt ja nur Empfehlungen für lichte Breiten (0,9m) und Höhen (1,2m) vor.
Wenn also in der jeweiligen Landesbauordnung oder im evtl. vorliegenden Brandschutznachweis/ -Konzept keine weiteren Angaben gemacht werden, muss man im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (wie hoch? welche Personen? welcher Untergrund? ...) selber tätig werden.

Interessanter weiterführender Artikel zum Thema Rettungswegfenster: https://www.brandschutzbuero.de/site/as ... ation2.pdf, in dem auch auf den Sonderfall "Ebenerdige Rettungswegfenster" eingegangen wird. Hier wird 1,20 Höhe auch auf der Außenseite vorausgesetzt, ohne allerdings auf eine gesetzliche o.ä. Vorgabe einzugehen.

clammer
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Re: Notausstiegsfenster - Höhe außen?

Beitragvon clammer » Do 18.06.2020 15:15

Hallo Holger,

da unterliegen Sie einem Irrtum. Die 1,2 m gelten für Fenster, die als Rettungswege im Sinne des § 33 Absatz 2 Satz 2 MBO gelten. D. h. sie werden mit Leitern der Feuerwehr angeleitert und liegen "nicht zu ebener Erde".
Die MBO hält sich mit Aussagen für den Fall, dass ein "Rettungsfenster " im EG liegt zurück. Hier muss man um die Ecke denken und gemäß der Logik gelten die 1,2 m auch von außen. Oder erhält ein Rettungsfester, dass nicht zu ebenere Erde ist.
Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall und das an, was beantragt wurde.

Gruß
C. Lammer

KruegerH
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Danke Re: Notausstiegsfenster - Höhe außen?

Beitragvon KruegerH » Mo 22.06.2020 9:47

Danke für die Rückmeldungen. Die helfen mir.

Ich betreue ein Gebäude und das genehmigte Brandschutzkonzept enthält im OG Anleiterfenster und im EG Notausstiegsfenster. Diese sind im Plan eingetragen aber es gibt keine weiteren Angaben. Mit einem etwas herausragenden Keller wäre es schlecht aus dem EG Fenster 1,2m+1,00m tief steigen zu müssen (Vorhandene Büsche würden es abfedern, aber beim Gehen stören).
Also muss dort eine Erd/Betonrampe hin.