Abstand brennbarer Gegenstände zum Gebäude
Verfasst: Mo 27.01.2020 15:07
Hallo zusammen,
wir haben immer wieder das Thema Abstände von brennbarem Material zu Gebäudeaußenwände.
In der VdS wird ein Abstand von 5m empfohlen. Dies sei aber eine Empfehlung und scheint mir eher für die Brandversicherung relevant zu sein.
Als amerikanische Firma ist uns auch das NFPA bekannt. Auch hier finde ich in der Vielzahl der Schriften nichts eindeutiges. Es gibt viele Tabellen die nach Menge und Feuergefährlichkeit das Lagern am Gebäude verbietet, aber ich find nichts was eine Lagerung von brennbarem Material am Gebäude grundsätzlich verbietet.
Die BayBo und auch die MBO geben nur Mengen ab 100m³ an welche dann aber min. 10m entfernt gelagert werden müssen. Zudem wird noch zwischen den Feuerbeständigkeiten der Außenwand unterschieden. Eine geregelte Entfernung zum Gebäude in Meter (m) kann ich nicht finden.
Gibt es eine Verordnung, Richtlinie oder sogar ein Gesetz in welchem ein Verbot mit Entfernungsangabe steht, dass brennbare Gegenstände nicht am Gebäude gelagert werden dürfen?
Ansonsten habe ich bei jeder Begehung wieder die ewigen Diskussionen ob das weg muss oder bleiben kann.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar:
Fritz
wir haben immer wieder das Thema Abstände von brennbarem Material zu Gebäudeaußenwände.
In der VdS wird ein Abstand von 5m empfohlen. Dies sei aber eine Empfehlung und scheint mir eher für die Brandversicherung relevant zu sein.
Als amerikanische Firma ist uns auch das NFPA bekannt. Auch hier finde ich in der Vielzahl der Schriften nichts eindeutiges. Es gibt viele Tabellen die nach Menge und Feuergefährlichkeit das Lagern am Gebäude verbietet, aber ich find nichts was eine Lagerung von brennbarem Material am Gebäude grundsätzlich verbietet.
Die BayBo und auch die MBO geben nur Mengen ab 100m³ an welche dann aber min. 10m entfernt gelagert werden müssen. Zudem wird noch zwischen den Feuerbeständigkeiten der Außenwand unterschieden. Eine geregelte Entfernung zum Gebäude in Meter (m) kann ich nicht finden.
Gibt es eine Verordnung, Richtlinie oder sogar ein Gesetz in welchem ein Verbot mit Entfernungsangabe steht, dass brennbare Gegenstände nicht am Gebäude gelagert werden dürfen?
Ansonsten habe ich bei jeder Begehung wieder die ewigen Diskussionen ob das weg muss oder bleiben kann.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar:
Fritz