Brandschutztüre offenhalten
Verfasst: Do 25.07.2019 7:16
Hallo zusammen,
wir haben bei uns den Fall, dass einer unserer Besprechungsräume direkt an eine Brandwand angrenzt. Zugang in diesen Besprechungsraum erfolgt über eine Brandschutztüre, welche über keine Feststelleinrichtung verfügt. Nachdem nach einer Weile in diesem Raum die Luft recht stickig wird, hat sich eingebürgert, die Zugangstür mit einem Stuhl offenzuhalten.
Meine Hinweise, dass dies unzulässig sei, verhallte bislang ungehört. Das liegt wohl auch mit daran, dass unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit die Meinung vertritt, dass das Offenhalten mit einem Stuhl durchaus in Ordnung sei, solange sich Personen in dem Besprechungsraum aufhalten würden, die den Stuhl im Brandfall entfernen. Meiner Meinung nach trifft dies aber nicht zu, da sich organisatorisch nie hinreichend sicherstellen lässt, dass der Stuhl auch wirklich entfernt wird.
Wie ist die Meinung des Forums zu dem Thema?
Ist die Rechtslage zu dem Thema eindeutig, oder ist Platz für einen gewissen Spielraum?
Viele Grüße
Tobi
wir haben bei uns den Fall, dass einer unserer Besprechungsräume direkt an eine Brandwand angrenzt. Zugang in diesen Besprechungsraum erfolgt über eine Brandschutztüre, welche über keine Feststelleinrichtung verfügt. Nachdem nach einer Weile in diesem Raum die Luft recht stickig wird, hat sich eingebürgert, die Zugangstür mit einem Stuhl offenzuhalten.
Meine Hinweise, dass dies unzulässig sei, verhallte bislang ungehört. Das liegt wohl auch mit daran, dass unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit die Meinung vertritt, dass das Offenhalten mit einem Stuhl durchaus in Ordnung sei, solange sich Personen in dem Besprechungsraum aufhalten würden, die den Stuhl im Brandfall entfernen. Meiner Meinung nach trifft dies aber nicht zu, da sich organisatorisch nie hinreichend sicherstellen lässt, dass der Stuhl auch wirklich entfernt wird.
Wie ist die Meinung des Forums zu dem Thema?
Ist die Rechtslage zu dem Thema eindeutig, oder ist Platz für einen gewissen Spielraum?
Viele Grüße
Tobi