Türen mit Rettungswegzeichen
Verfasst: Do 11.07.2019 13:17
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Falls Sicherheitszeichen (Rettungswegzeichen) über einer Tür angebracht sind, muss diese Tür entweder einen Blindzylinder bekommen oder mit einem Panikbeschlag ausgestattet werden?
Wir haben Türen, die von Aufenthaltsräumen in notwendige Flure münden. Über den Türen ist ein Rettungszeichen angebracht. Die Türen sind abschließbar.
Jetzt gab es eine Begehung und es wurde angemerkt, dass entweder ein Pankikbeschlag angebracht werden soll oder ein Blindzylinder eingebaut werden muss. Ich war bis jetzt der Auffassung, dass dies lediglichlich Notausgänge betrifft, die ins Freie Freie gehen. Vielleicht kann mir auch einer die rechtliche Grundlage und wo das dort steht melden. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Siggi
ich habe folgende Frage:
Falls Sicherheitszeichen (Rettungswegzeichen) über einer Tür angebracht sind, muss diese Tür entweder einen Blindzylinder bekommen oder mit einem Panikbeschlag ausgestattet werden?
Wir haben Türen, die von Aufenthaltsräumen in notwendige Flure münden. Über den Türen ist ein Rettungszeichen angebracht. Die Türen sind abschließbar.
Jetzt gab es eine Begehung und es wurde angemerkt, dass entweder ein Pankikbeschlag angebracht werden soll oder ein Blindzylinder eingebaut werden muss. Ich war bis jetzt der Auffassung, dass dies lediglichlich Notausgänge betrifft, die ins Freie Freie gehen. Vielleicht kann mir auch einer die rechtliche Grundlage und wo das dort steht melden. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Siggi