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Türen mit Rettungswegzeichen

Verfasst: Do 11.07.2019 13:17
von Rosskopf
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Falls Sicherheitszeichen (Rettungswegzeichen) über einer Tür angebracht sind, muss diese Tür entweder einen Blindzylinder bekommen oder mit einem Panikbeschlag ausgestattet werden?

Wir haben Türen, die von Aufenthaltsräumen in notwendige Flure münden. Über den Türen ist ein Rettungszeichen angebracht. Die Türen sind abschließbar.

Jetzt gab es eine Begehung und es wurde angemerkt, dass entweder ein Pankikbeschlag angebracht werden soll oder ein Blindzylinder eingebaut werden muss. Ich war bis jetzt der Auffassung, dass dies lediglichlich Notausgänge betrifft, die ins Freie Freie gehen. Vielleicht kann mir auch einer die rechtliche Grundlage und wo das dort steht melden. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Siggi

Re: Türen mit Rettungswegzeichen

Verfasst: Fr 12.07.2019 9:24
von THE
Zitat ASR A2.3 Punkt 6.3:
"Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind. [...]"

Hiermit sind ALLE Türen im Fluchtwegbereich gemeint, nicht nur die Außentüren.