Hallo zusammen,
ich könnte zum Thema Baulicher Brandschutz einmal etwas Hilfe brauchen. Wir möchten gerne im Erdgeschoss unseres Tagungs- und Gästehauses ein paar Wände entfernen und dadurch den vorhandenen Bereich vergrößern. Ferner möchten wir einen Durchbruch zum Bistro öffnen und geöffnet lassen. Da der Plan zu groß zum Uploaden ist, hier der entsprechende Link:
https://jugendforderungstgeorgev-my.sha ... g?e=m4JzkR
Meine Fragen dazu sind nun:
Nach meiner Meinung bestehen hier zwei Brandabschnitte. Einmal das Bistro welches auch 3 Brandschutztüren mit einer Feststellanlage hat und einmal der Empfangsbereich der durch 2 Brandschutztüren von der Toreinfahrt und vom Treppenhaus getrennt ist. Durch das Entfernen der Wände und das Einsetzen eine Empfangstheke verändert sich dieser Brandabschnitt meiner Meinung nach nicht, da der Flucht weg noch breit genug ist. Allerdings verändert sich der zweite Brandabschnitt (Bistro) durch den Durchbruch. Wie seht Ihr das?
Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe....
Dieter Sellbach
Brandschutz nach Umbau
Re: Brandschutz nach Umbau
Guten Tag,
der Plan ist ohne Eintragungen der Brandschutzqualitäten und ohne Kenntnis der Baugenehmigung nicht aussagekräftig.
Nach einer ersten Einschätzung sollen hier wesentliche Änderungen durchgeführt werden, welche die Flucht- und Rettungswege und/oder notwendige Flure betreffen. Insofern sind Sie meines Erachtens im Tatbestand "genehmigungspflichtig", d. h. Sie benötigen eine Baugenehmigung. Der Architekt bzw. ggf. der Brandschutzsachverständige werden Ihnen dann konkret weiterhelfen.
Gruß
C. Lammer
der Plan ist ohne Eintragungen der Brandschutzqualitäten und ohne Kenntnis der Baugenehmigung nicht aussagekräftig.
Nach einer ersten Einschätzung sollen hier wesentliche Änderungen durchgeführt werden, welche die Flucht- und Rettungswege und/oder notwendige Flure betreffen. Insofern sind Sie meines Erachtens im Tatbestand "genehmigungspflichtig", d. h. Sie benötigen eine Baugenehmigung. Der Architekt bzw. ggf. der Brandschutzsachverständige werden Ihnen dann konkret weiterhelfen.
Gruß
C. Lammer
Re: Brandschutz nach Umbau
Vielen Dank für die erste Antwort, ich hatte gehofft, dass man bei diesen Änderungen eventuell auf einen Bauantrag verzichten kann.
VG Dieter Sellbach
VG Dieter Sellbach
Re: Brandschutz nach Umbau
Guten Tag,
Da lässt sich aus der Ferne so leider nicht beantworten.
Gruß
C. Lammer
ich hatte gehofft, dass man bei diesen Änderungen eventuell auf einen Bauantrag verzichten kann.
Da lässt sich aus der Ferne so leider nicht beantworten.
Gruß
C. Lammer