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Batterieladestation

Verfasst: Mo 29.04.2019 9:12
von TobiB
Hallo zusammen,

die Batterieladestation in unserem Lager ist durch zwei F30 Trennwände von Abstellflächen für Paletten abgetrennt (links und rechts). Die Ladestation befindet sich zudem an der Außenwand und ist nach vorne hin offen.

Durch die F30 Wände werden Kabel, Rohrleitungen und ein Lüftungskanal geführt. Ich hätte gerne gewusst, ob die Durchführungen geschottet werden müssen. Habe dazu leider nirgends was gefunden.

Viele Grüße
Tobi

Re: Batterieladestation

Verfasst: Do 16.05.2019 17:31
von Patrick H
Hallo Tobi,

wirf mal nen Blick in die VdS 2259 im Punkt 4.1 wird das Thema behandelt.
Da steht unteranderem, dass eine feuerhemmende Trennung stattfinden muss.
Somit wären nach meinem Verständnis die Durchführungen entsprechend zu schotten.

Gruß Patrick

Re: Batterieladestation

Verfasst: Mi 22.05.2019 18:49
von Phoenix
Hallo Tobi,
das kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Erstmal ist zu klären, warum die F30 Abtrennung überhaupt notwendig ist. Ist diese im Brandschutzkonzept/der Baugenehmigung verankert, muss entsprechend auch eine Schottung vorgesehen werden. Wurde diese Abtrennung nicht gefordert, ergibt sich erstmal keine Relevanz für eine F30 Abtrennung. Meistens kommen solche Forderungen jedoch vom Versicherer. Wie Patrick schon erwähnt hat, gibt es hierzu die VdS 2259. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein versicherungsrechtliches Thema. Wird von diesem eine solche Abtrennung nicht gefordert, kann auch auf eine Schottung entsprechend verzichtet werden.

Viel Grüße
Sascha