Hallo zusammen,
bei mehreren Begehungen fand ich den Sachverhalt vor, dass Technikräume als Lagerräume genutzt werden. M. E. müssen diese brandlastfrei sein. Häufig werde ich nach der gesetzlichen Grundlage gefragt.
In welchen Gesetzen bzw. Verordnungen ist dies geregelt?
Viele Grüße
Siggi
Elektroräume als Lagerräume
Re: Elektroräume als Lagerräume
Hallo Siggi,
das ergibt sich in BW aus der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über elektrische Betriebsräume - EltVO -
Vom 28. Oktober 1975.
Wenn du die § 2 und 3 liest wird klar, dass bei Anlagen ab 1 KV Leistung eigene Betriebsräume (und zwar ausschließlich für die Anlage) notwendig sind.
Alles was unter den 1 KV liegt, darf leider auch als Lager/Abstellraum genutzt werden.
Gruß Jan
das ergibt sich in BW aus der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über elektrische Betriebsräume - EltVO -
Vom 28. Oktober 1975.
Wenn du die § 2 und 3 liest wird klar, dass bei Anlagen ab 1 KV Leistung eigene Betriebsräume (und zwar ausschließlich für die Anlage) notwendig sind.
Alles was unter den 1 KV liegt, darf leider auch als Lager/Abstellraum genutzt werden.
Gruß Jan