Hallo,
in Bezug auf die jeweilige TPrüFVO der Länder wird die Prüfung von Brandmelde- u. Alarmierungsanlagen von einem Prüfsachverständigen verlangt.
Angenommen wir ertüchtigen und erweitern in einer Grundschule die SAA im Bestand. Unterliegt die Alarmierungsanlage der Überprüfung durch einen SV?
Wie sieht es mit der NT Entrauchung und der Sicherheitsheitsstromversorgung aus ggfs. mit Einzelakkus. Unterliegen diese auch der Prüfung durch einen Prüfsachverständigen?
Alarmierungsanlagen in Schulen
Alarmierungsanlagen in Schulen
Mit freundliche Grüßen
PBRM
PBRM
Re: Alarmierungsanlagen in Schulen
Um welches Bundesland geht es denn? (die PrüfVO sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich).
Im Saarland gilt die "Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung (Technische Prüfverordnung – TPrüfVO)".
Gruß
C. Lammer
Im Saarland gilt die "Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung (Technische Prüfverordnung – TPrüfVO)".
Gruß
C. Lammer
Re: Alarmierungsanlagen in Schulen
Hallo Herr Lammer,
danke für die Nachfrage, genau die - Saarland.
Gruß
danke für die Nachfrage, genau die - Saarland.
Gruß
Mit freundliche Grüßen
PBRM
PBRM