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Hinweisung an Brandschutztüren ohne Festhalteeinrichtung
Verfasst: Di 05.02.2019 23:52
von Brandwache
Hallo zusammen,
hat jemand einen Quelle bei der ich nachlesen kann ob es verpflichtend ist Brandschutztüren ohne Festhalteeinrichtung mit einer Hinweisung (Aufkleber/Schild) ähnlich diesem Wortlaut ""Brandschutztür - verkeilen, verstellen, festbinden o.ä. verboten!" zu versehen?
Beste Grüße,
Markus
Re: Hinweisung an Brandschutztüren ohne Festhalteeinrichtung
Verfasst: Mi 06.02.2019 8:37
von PBRM
Hallo,
in Bezug auf Ihre Frage möchte ich Ihnen wie folgt antworten,
die verpflichtenden Kennzeichnungen der Tür mit Brandschutzfunktionen bezieht sich erstmal nur auf Brand- bzw. Rauchschutztüren mit baurechtlich zugelassenen Feststelleinrichtungen.
Dazu müssten Sie noch die Herstellerhinweise und Zulassungsbescheinigung der Tür beachten.
Entsprechend sollte man auch z.B. die Versammlungsstättenverordnung sichten in Bezug auf die Kennzeichnung der Türen mit Brandschutzfunktionen.
Sollte es in Ihrem Betrieb des Öfteren vorkommen, dass Türen mir Brandschutzfunktionen verkeilt werden, empfehle ich zudem die Gefährdungsbeurteilung einzusehen, ob der Ersteller der Gefährdungsbeurteilung als Lösungsvorschlag die Kennzeichnung der Tür verlangt. Das Brandschutzkonzept würde ich auch heranziehen.
Im Prinzip gibt es meines Wissens keine gesetzlichen Vorgaben, ohne Feststelleinrichtungen.
Re: Hinweisung an Brandschutztüren ohne Festhalteeinrichtung
Verfasst: Fr 08.02.2019 16:17
von Kai Lehmann
Hallo Markus,
in der VdS 2000 Publikation „Brandschutz im Betrieb“ kann man unter Punkt 4.6.1 „Feuerschutztüren und -tore“ eine Empfehlung finden, solch ein Hinweisschild zu montieren.
Es wird nicht unterschieden, ob die Tür (Tor) eine Feststellanlage hat.
In der Regel sind Brand- oder Rauchschutztüren ohne Feststellanlage mit einer mech. Schließfunktion (Federbänder, Türschließer, etc.) ausgestattet, damit die Tür beim Durchgehen von alleine und aus jeder Position wieder sicher verschließt.
Damit sich die Mitarbeiter der besonderen und wichtigen Funktion der Tür bewusstwerden, macht so ein Hinweisschild sicherlich Sinn.
Im Bürobereich mit Fremdpublikum mag das „auffällige“ Schild nicht jedem Chef gefallen, hier haben wir auf kleinere dezent gestaltete Schilder zurückgegriffen.
Gruß
Kai Lehmann
Re: Hinweisung an Brandschutztüren ohne Festhalteeinrichtung
Verfasst: Do 14.02.2019 16:56
von Brandwache
Vielen Dank für die Antworten. Also ein "kann" und kein "muss". Das war die Info die ich brauchte.
Beste Grüße,
Markus
Re: Hinweisung an Brandschutztüren ohne Festhalteeinrichtung
Verfasst: Fr 15.02.2019 8:37
von B Hujer
Kai Lehmann hat geschrieben:Hallo Markus,
[...]
Im Bürobereich mit Fremdpublikum mag das „auffällige“ Schild nicht jedem Chef gefallen, hier haben wir auf kleinere dezent gestaltete Schilder zurückgegriffen.
Gruß
Kai Lehmann
Diese Problematik ist nicht unvertraut.
Alternativ zu den Aufklebern mit Text hat die ISO 7010 auch ein Piktogramm entwickelt, welches meiner Meinung nach nur bedingt zielführend ist, aber bei der behördlichen Forderung nach einer Kennzeichnung (was in Arbeitsstätten durchaus passieren kann) ein Kompromiss ist.
Grüße aus dem Allgäu