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MIndBauRL 2019 - Was kommt neu?

Verfasst: Do 22.11.2018 11:51
von B Hujer
Ich kam eben dazu, mir das Programm des Brandschutz-Kongress an der FeuerTrutz-Messe Nürnberg für nächsten Februar anzuschauen.
Dort bin ich über den im Titel genannten Vortrag gestolpert.
Hat jemand schon Informationen zur neuen MIndBauRL, was sich ändert, wann eingeführt wird, welche Übergangsfristen (sofern vorhanden) gelten...

Bin für jede Rückmeldung dankbar.
Grüße aus dem Allgäu.

Re: MIndBauRL 2019 - Was kommt neu?

Verfasst: Sa 24.11.2018 16:24
von Phoenix
Hallo,
zu den Einführungs- und Übergangszeiträumen kann ich dir leider keine Auskünfte geben. Das Erscheinungsdatum ist vermutlich auch noch nicht genau datiert.
Die neue IndbauRL soll sich insbesondere auch mit dem Thema Holzkonstruktionen im Industriebau beschäftigen.

Gruß Sascha

Re: MIndBauRL 2019 - Was kommt neu?

Verfasst: Mo 26.11.2018 22:40
von B Hujer
Das wären für meinen Tätigkeitsbereich nicht zu viele Änderungen.
Vielen Dank für die Rückmeldung

Re: MIndBauRL 2019 - Was kommt neu?

Verfasst: Fr 30.11.2018 17:07
von clammer
Der Entwurf der geänderte MIndBauRL liegt zur Zeit zur Anhörung vor. Den Entwurf etc. finden Sie hier:
https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=22083&o=759O763O22083

Außerdem muss die MIndBauRL dann ja erst noch in das jeweilige Landesrecht umgesetzt werden bzw. durch entsprechende Rechtsakte eingeführt werden. Bis dahin ist die MIndBauRL erst einmal ohne Relevanz.

Gruß
C. Lammer

Re: MIndBauRL 2019 - Was kommt neu?

Verfasst: Mo 03.12.2018 8:37
von B Hujer
Vielen Dank Herr Lammer.

Re: MIndBauRL 2019 - Was kommt neu?

Verfasst: Fr 05.04.2019 8:32
von Decker
Moin Herr Hujer,

ganz frisch gibt es eine Handlungsempfehlung des IM an die Baurechtsämter. Hier wird grundsätzlich erstmal beschrieben, dass auch die Verabschiedung der neuen Musterrichtlinie erstmal noch keine Rechtsgültigkeit in den jeweiligen Bundesländern abgeleitet werden kann. Es wird wohl in BW zumindest noch eine Weile dauern, bis die Neuheiten vorallem Holzbau als Tragwerk umgesetzt bzw. eingeführt werden. Dennoch verweist das IM darauf, dass die Baurechtsbehörden bereits jetzt in ihrem Ermessensspielraum bei gleicher Erfüllung der Anforderungen (zB. feuerhemmendes Tragwerk) eine Erleichterung zulassen können. Frag doch mal beim Städte- oder Gemeindetag nach, oder bei deiner zuständigen Baurechtsbehörde. Hier wirst du ggf. Details erfahren.

Gruß Jan