Mindestwandstärke im Bereich von Schlitzen und Aussparungen
Verfasst: Sa 15.09.2018 14:49
Hallo,
im "Merkblatt Schlitze und Aussparungen" vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe heißt
es sinngemäß unter Punkt 7: Schlitze und Aussparungen die nach DIN EN1996-1-1 ohne gesonderten rechnerischen Nachweis zulässig sind, reduzieren die Feuerwiderstandsdauer nicht.
...bei vertikalen Schlitzen und Aussparungen in nicht tragenden Wänden soll die Restwandstärke mind. 2/3 der erforderlichen Mindestdicke der Wand und nicht weniger als 60 mm betragen.
Bisher war mir diese Regelung nicht bekannt und mir liegt die DIN EN1996-1 nicht vor.
Meine Frage:
Steht das so in der DIN EN 1996-1 oder ist das eine Auslegung der Autoren des Merkblattes?
Gruß
Enzo
im "Merkblatt Schlitze und Aussparungen" vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe heißt
es sinngemäß unter Punkt 7: Schlitze und Aussparungen die nach DIN EN1996-1-1 ohne gesonderten rechnerischen Nachweis zulässig sind, reduzieren die Feuerwiderstandsdauer nicht.
...bei vertikalen Schlitzen und Aussparungen in nicht tragenden Wänden soll die Restwandstärke mind. 2/3 der erforderlichen Mindestdicke der Wand und nicht weniger als 60 mm betragen.
Bisher war mir diese Regelung nicht bekannt und mir liegt die DIN EN1996-1 nicht vor.
Meine Frage:
Steht das so in der DIN EN 1996-1 oder ist das eine Auslegung der Autoren des Merkblattes?
Gruß
Enzo